06/09/2024
Liebe Kundschaft,
die Winterreifensaison steht vor der Tür und pünktlich zum
01. Oktober 2024
treten neue Regelungen zur Winterreifenkennzeichnung in Kraft.
Die bisher gängige M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) wird dann nicht mehr ausreichen, um die Anforderungen an Winterreifen zu erfüllen!
Ab dem 01.10.2024 dürfen PKW, Busse und LKW*, die unter winterlichen Bedingungen fahren, nur noch Reifen verwenden, die das Alpine-Symbol tragen. Dieses Symbol zeigt eine Schneeflocke vor einem Berg und steht für geprüfte Wintertauglichkeit. Auch Ganzjahresreifen, die dieses Symbol aufweisen, sind weiterhin bei winterlichen Straßenverhältnissen zulässig.
Wir kümmern uns nicht nur um den Radwechsel, sondern auch um die Bestellung der passenden Bereifung!
Sommerreifen einlagern? Auch das ist kein Problem!
Bei Fragen rund um das Thema Bereifung stehen wir euch gerne zur Verfügung.
* Welche Kraftfahrzeuge sind ausgenommen?
-Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft.
-Einspurige Kraftfahrzeuge Stapler im Sinne § 2 Nummer 18 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
-Motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne § 2 Nummer 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
-Einsatzfahrzeuge der in § 35 Abs. 1 genannten Organisationen (Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und Zolldienst), soweit für diese Fahrzeuge keine Winterreifen verfügbar sind.
-Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine Reifen der Kategorien C1 („Pkw-Reifen“), C2 („Leicht-Lkw Reifen“) oder C3 („Lkw-Reifen“) verfügbar sind.
-Spezialfahrzeuge, die mit Reifen für schwere Mobilkräne, mit Reifen mit der Kennzeichnung POR (Professional Off-Road) oder mit Reifen der Kennzeichnung MPT (Multi Purpose Tire) ausgestattet sind/betrieben werden (Vkbl. 21/2018, S. 758, vom 15.11.2018).
-Anhänger sind im Sinne des Gesetzgebers keine Kraftfahrzeuge und somit von der Winterreifenpflicht ausgenommen!