Fahrschule Rüttinger

Fahrschule Rüttinger Kontakt Michael Rüttinger 01737348759

Filiale Wernau
Karlstraße 11
73249 Wernau

Theorieunterricht:

Montag: 19:45 - 21:15 Uhr Mittwoch: 18:00 - 19:30 Uhr

Filiale Wendlingen
Kirchheimer Straße 8
73240 Wendlingen

Theorieunterricht:

Montag: 18:00 - 19:30 Uhr Mittwoch: 19:45 - 21:15 Uhr

Unterstützung gesucht!Wir suchen aktuell eine/n Fahrlehrer/in ggf. auch in Ausbildung, der/die unser Team unterstützt. B...
22/10/2023

Unterstützung gesucht!

Wir suchen aktuell eine/n Fahrlehrer/in ggf. auch in Ausbildung, der/die unser Team unterstützt.

Bei uns erwartet dich ein kollegiales und motiviertes Team, flexible Arbeitszeiten, ein abwechslungsreicher Alltag, eine attraktive Bezahlung sowie eine moderne Ausstattung und die Möglichkeit dich stetig weiterzubilden.

Wenn du eine geduldige, freundliche und zuverlässige Person bist, die Spaß an der Arbeit mit Menschen hat, dann bewirb dich bei uns!

Bei Interesse und für ausführliche Informationen bitte Kontakt per Mail:
[email protected]

Filiale Wernau
Karlstraße 11, 73249 Wernau
Büro: 17:00 - 18:00 Uhr (Mittwochs)

Filiale Wendlingen
Kirchheimerstraße 8, 73240 Wendlingen
Büro: 17:00 - 18:00 Uhr (Montags)

Mobil: +49 (0)173/7348759 (Jederzeit)
https://www.fahrschule-ruettinger.com/kontakt/

Wir freuen uns von dir zu hören!

Michael und Peter Rüttinger"

28/06/2022

Überlandfahrt Bike to Bike!
Fahrlehrer macht die Übungen vor

22/12/2021

Wir wünschen euch allen
Frohe Weihnachten und ein hoffentlich entspannteres Neues Jahr 2022
Bleibt Gesund

Ab sofort könnt ihr euch für weitere Termine des Online-Unterrichts bis einschließlich 26.04.21 auf unserer Homepage anm...
21/03/2021

Ab sofort könnt ihr euch für weitere Termine des Online-Unterrichts bis einschließlich 26.04.21 auf unserer Homepage anmelden.

https://www.fahrschule-ruettinger.com/theoretische-ausbildung/

Wie bisher erhaltet ihr nach erfolgreicher Anmeldung ca. 24h vor der jeweiligen Unterrichtseinheit die Zugangsdaten.
Wir freuen euch weiterhin dieses Angebot machen zu können!
Bleibt gesund.

Peter und Michael Rüttinger

Die derzeitige Corona-Verordnung der Landesregierung erlaubt uns den theoretischen Unterricht bis auf Weiteres nur online anzubieten.Aufgrund der anhaltenden Ungewissheit welche Regelungen zukünftig für Präsenzveranstaltungen gelten werden, sind wir froh euch die Möglichkeit bieten zu können eu...

Liebe Fahrschülerinnen,Liebe Fahrschüler,zur Abwechslung heute mal positive Nachrichten!Da Präsenzunterricht bis auf Wei...
28/02/2021

Liebe Fahrschülerinnen,
Liebe Fahrschüler,

zur Abwechslung heute mal positive Nachrichten!

Da Präsenzunterricht bis auf Weiteres untersagt bleibt, freuen wir uns euch ab dem 08.03.21 den Theorieunterricht online anbieten zu können. Ihr könnt euch ab sofort auf unserer Homepage für verschiedene Termine anmelden.
Eurer Führerscheinausbildung steht somit nichts mehr im Weg!

https://www.fahrschule-ruettinger.com/theoretische-ausbildung/

Wir würden uns über eine zahlreiche Teilnahme freuen.
Bleibt gesund!

Peter und Michael Rüttinger

Die derzeitige Corona-Verordnung der Landesregierung erlaubt uns den theoretischen Unterricht bis auf Weiteres nur online anzubieten.Aufgrund der anhaltenden Ungewissheit welche Regelungen zukünftig für Präsenzveranstaltungen gelten werden, sind wir froh euch die Möglichkeit bieten zu können eu...

27/02/2021

Liebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler,

wir dürfen wieder ab Montag den 01.03.21 eingeschränkt öffnen!

Dass heißt das wir euch wieder praktischen Unterricht unter Einhaltung der Maskenpflicht anbieten können. Vorgeschrieben sind hierbei medizinische Masken oder ein Atemschutz, welcher die Anforderung der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar erfüllt. Die Einhaltung dieses Hygienekonzepts ist bereits aus den zwischenzeitlichen Öffnungen nach dem ersten Lockdown bekannt. Für euch ändert sich bei der praktischen Ausbildung somit nichts. Das Tragen der genannten Masken ist auch bei der praktischen Fahrerlaubnisprüfung verpflichtend.

Leider ist der Theorieunterricht weiterhin nur online möglich!
Aufgrund der anhaltenden Situation prüfen wir derzeit ob die Ausübung eines digitalen Unterrichts für euch und uns eine praktikable und sinnvolle Zwischenlösung ist.
Sollte es hierzu Neuigkeiten geben informieren wir euch umgehend.

Zur Terminvereinbarung könnt ihr uns jederzeit gerne telefonisch erreichen. Anmeldungen sind vorerst nur online möglich.

Wir freuen uns euch nun wieder bei eurer Führerscheinausbildung begleiten zu dürfen.

Haltet euch bitte an die Einschränkungen und bleibt gesund!

Peter und Michael Rüttinger

25/02/2021

Liebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler,

derzeit erreichen uns zahlreiche Anfragen von Fahrschülerinnen und Fahrschüler, die wissen möchten, wie es mit dem Betrieb unserer Fahrschule ab der kommenden Woche weitergeht bzw. ob wir am dem 01. März wieder öffnen dürfen.

Diese Fragen können wir derzeit leider noch nicht beantworten.

Auf Anfrage des Fahrlehrerverbandes an das zuständige Referat des Verkehrsministeriums, wurde diesem mitgeteilt, dass man sich derzeit in Abstimmung mit dem Sozialministerium befinde und die Fahrlehrerverbände und somit auch die Fahrschulen sofort informieren werden, wenn die neuen Regelungen feststehen.

Weiterer Ablauf

- Gegenstand des Beschlusses des VGH war, dass die Regelung des § 1d Abs. 8 der baden-württembergischen Corona-Verordnung, mit der landesweit für die Fahrschulen ein Betriebsverbot verhängt wurde, zum 1. März 2021 außer Vollzug gesetzt wurde und somit ab dem kommenden Montag nicht mehr gültig ist. Vom VGH wurde dabei gerügt, dass die Landesregierung die Notwendigkeit eines landesweit einheitlichen Vorgehens – angesichts der sehr unterschiedlichen Inzidenzwerte in den einzelnen Landkreisen – nicht ausreichend begründet habe.
Entgegen anders lautender Informationen in der Presse ist dem VGH-Beschluss jedoch kein bestimmter Inzidenzwert zu entnehmen, bei dessen Überschreitung eine Schließung der Fahrschulen weiterhin gerechtfertigt wäre.

- Nun wird zunächst die baden-württembergische Landesregierung (Corona-Lenkungsgruppe) die Corona-Verordnung an den VGH-Beschluss anpassen und festlegen, in welchen Regionen, bei welchen Inzidenzwerten und unter welchen sonstigen Voraussetzungen und Vorgaben Fahrschulen öffnen dürfen oder geschlossen bleiben müssen.

- Anschließend wird die Corona-Verordnung verkündet und veröffentlicht.

- Danach wird das Verkehrsministerium die Fahrlehrerverbände und die Fahrschulen über die neuen Corona-Vorgaben informieren.
.. so weit der aktuelle Stand. Leider gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine präziseren Informationen.

Wir halten euch weiterhin auf dem Laufenden.

Bei Rückfragen könnt ihr uns jederzeit gerne telefonisch erreichen. Anmeldungen sind vorerst nur online möglich.

Wir hoffen euch bald wieder bei eurer Führerscheinausbildung begleiten zu dürfen.

Bleibt gesund!

Peter und Michael Rüttinger

11/02/2021

Liebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler,

aufgrund der weiterhin hohen Ansteckungsgefahr durch die zunehmende Verbreitung von Mutationen des Corona-Virus,
wurde bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 10.02.2021 der derzeitige Lockdown bis zum 07.03.2021 verlängert.

Wir können euch deshalb weiterhin keinen theoretischen als auch praktischen Unterricht anbieten.

Wir halten euch weiterhin auf dem Laufenden.

Bei Rückfragen könnt ihr uns jederzeit gerne telefonisch erreichen. Anmeldungen sind vorerst nur online möglich.

Wir hoffen euch bald wieder bei eurer Führerscheinausbildung begleiten zu dürfen.

Bleibt gesund!

Peter und Michael Rüttinger

10/01/2021

Liebe Fahrschülerinnen,
Liebe Fahrschüler,

aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen sowie der zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten abgestimmten weiteren Reduzierungen der Kontakte müüsen wir ab dem 11. Januar 2021 schließen.

Dies betrifft sowohl den theoretischen als auch den praktischen Unterricht.

Ausgenommen davon ist die

Fahrausbildung (nur Praxis) für unmittelbar vor dem Abschluss der Ausbildung stehende Fahrschüler mit bereits gemeldeter Prüfung

"Mit dieser Regelung sollen Härtefälle vermieden werden, in denen ein Fahrschüler die theoretische Fahrerlaubnisprüfung bereits bestanden hat und die praktische Fahrausbildung bereits komplett absolviert und abgeschlossen wurde und lediglich die praktische Fahrerlaubnisprüfung noch zu absolvieren ist.
Der Fahrschüler muss bereits prüfungsreif sein. Zu diesem Zweck ist eine „letzte“ Vorbereitungsstunde auf die praktische Prüfung zulässig."

Theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfungen sind weiterhin unter Einhaltung der Hygienevorgaben der Corona-Verordnung möglich.

Weitere Informationen findet ihr unter.
https://www.flvbw.de/news-im-web.html

Bei Rückfragen könnt ihr uns jederzeit gerne telefonisch erreichen. Anmeldungen sind vorerst nur online möglich.

Wir hoffen euch bald wieder bei eurer Führerscheinausbildung begleiten zu dürfen.

Bleibt gesund!

Peter und Michael Rüttinger

19/12/2020

Wir wünschen allen
ein friedliches und
hoffnungsvolles
Weihnachtsfest!
Bleibt Gesund!

Praktische Prüfung ab 1. Januar 2021 - Verlängerung der PrüfzeitenAb dem 1. Januar 2021 gilt bundesweit die "Optimierte ...
13/12/2020

Praktische Prüfung ab 1. Januar 2021 - Verlängerung der Prüfzeiten

Ab dem 1. Januar 2021 gilt bundesweit die "Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung" (OPFEP).

Die OPFEP soll unter anderen dazu beitragen das hohe Unfallrisiko von Fahranfängern zu vermindern. Dazu haben TÜV, Dekra sowie das Institut für Prävention und Verkehrssicherheit, die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, Behörden und die Bundesanstalt für Straßenwesen die Fahrprüfung standardisiert sowie methodisch und inhaltlich optimiert.

--- Neue Fahraufgaben und Feedback-Gespräch ---

Kern der "Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung" ist ein Katalog, der alle Anforderungen zu Fahraufgaben detailliert beschreibt und Bewertungskriterien dokumentiert.
Der Prüfling erhält ein ausführliches Feedback und eine Einschätzung seiner Fähigkeiten am Steuer. Darüber hinaus gibt es noch eine schriftliche Zusammenfassung, egal, ob die Prüfung bestanden wurde oder nicht. Mit diesen Informationen kann die Fahrschule bei nicht bestanderem Test gezielt nachschulen oder zum Beispiel beim begleitenden Fahren ab 17 nach einer erfolgreichen Prüfung weiter aufbauen. Die OPFEP gilt für alle Führerscheinklassen.

Weitere Informationen findet ihr auf unserer Homepage.
https://www.fahrschule-ruettinger.com/news/
oder angefügtem Link.

Selbstverständlich unterrichten wir alle unsere Schüler/innen zu gegebener Zeit über die wesentlichen Änderungen.

Peter und Michael Rüttinger

Die praktische Fahrerlaubnisprüfung in Deutschland steht vor einer wichtigen Veränderung: Nach jahrelangen Vorbereitungen wird zum 1. Januar 2021 ein deutlich verbessertes Prüfungsverfahren eingeführt - die ´optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung´, kurz OPFEP.

13/12/2020

Vorerst NEUE ÖFFNUNGSZEITEN!

Aufgrund der seit dem 12.12.20 geltenden landesweiten Ausgangsbeschränkungen ist es uns nicht möglich unseren Theorieunterricht wie gewohnt abzuhalten. Bis auf Weiteres gelten folgende Öffnungszeiten in unseren beiden Filialen:

Montag
Wendlingen: 18:00-19:30 Uhr
Wernau: 19:45-20:00 Uhr (kein Unterricht, Anmeldung möglich)

Mittwoch
Wernau: 18:00-19:30 Uhr
Wendlingen: 19:45-20:00 Uhr (kein Unterricht, Anmeldung möglich)

Außerdem gilt, dass die Fahrschulen in Baden-Württemberg vorläufig weiterhin – unter den bekannten Abstands- und Hygienemaßnahmen – ihren Betrieb aufrechterhalten dürfen.
Somit können praktischer/theoretischer Unterricht, Prüfungen Aufbau- und Fahreignungsseminare sowie BKF-Fortbildungen durchgeführt werden.

Aufgrund des heute geplanten Treffens zwischen Bund und Ländern können in diesen turbulenten Zeiten die Vorgaben morgen schon wieder ganz andere sein. Wir halten euch auf dem Laufenden.

Wir wünschen euch einen erholsamen 3. Advent.
Bleibt gesund!

Peter und Michael Rüttinger

Adresse

Karlstraße 11
Wernau
73249

Öffnungszeiten

Montag 19:45 - 21:45
Mittwoch 18:00 - 19:30

Telefon

+491726909728

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