16/06/2026
Da Fahrspuren in Deutschland nur eine begrenzte Breite haben und Bauwerke wie Tunnel oder Brücken die Höhe beschränken, legt der Gesetzgeber in § 32 StVZO feste Höchstmaße für Fahrzeuge fest. 📐
Für Pkw gilt eine zulässige Maximalbreite von 2,5 Metern. Bei Anhängern darf die Breite sogar bis zu 2,55 Meter betragen. Die maximale Höhe für alle Fahrzeuge liegt grundsätzlich bei 4 Metern – Ausnahmen können bei bestimmten Brücken oder Tunneln gelten. 🚧
Auch in der Länge gibt es klare Grenzen: Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen höchstens 12 Meter lang sein. Wer gegen diese Vorgaben aus § 32 StVZO verstößt, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. 📝
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#§32StVZO
Bildquelle: Unsplash