13/03/2020
Das neue Verkehrszeichen 277.1 (siehe Bild) verbietet mehrspurigen Fahrzeugen (z.B. Pkw) jetzt explizit das Überholen von Zweirädern (auch Fahrrädern!). Einspurfahrzeuge dürfen demnach weiterhin überholen.
Die Straßenverkehrsbehörden können also in Zukunft – z. B. an Engstellen dieses spezielle Überholverbot anordnen.
Der Bundesrat hat der Änderungsverordnung am 14.02.2020 zugestimmt.
Die Verordnung soll schnellstmöglich in Kraft treten.