Das Logistik Schulungs- und Komptenzzentrum (LOGISTIKSCHULE TRITTAU) ist eine staatlich anerkannte Ausbildungs- und Weiterbildungsstätte für Gabelstaplerfahrende, Berufskraftfahrer/-innen, Lagermitarbeiter/-innen und Disponenten/-innen – kurz gesagt – für alle am Transport beteiligten Personen. Wir gründeten die LOGISTIKSCHULE TRITTAU, da wir von unseren Kunden immer wieder auf den hohen Ausbildu
ngsstand unserer Mitarbeiter/-innen angesprochen wurden, und deshalb vermehrt die Frage aufkam, ob wir nicht auch externe Mitarbeitende schulen könnten. 2016 erfolgte dann die staatliche Anerkennung und Zertifizierung zum Ausbildungsbetrieb. Im Jahre 2020 wurde unsere Ausbildungsleitung durch die DGUV-Test erfolgreich zertifiziert, im Jahr 2021 erfolgte die Zertifizierung nach AZAV.
•Fortbildungen (Module) nach §5 BKrFQG i.V. mit §4 BKrQV - ein theoretischer und ein praktischer Teil, in 5 verschiedene Module unterteilt.
•Staplerschein (Fahrausweise für Flurförderzeuge), Schulungen und Unterweisungen für Staplerfahrer auch bei Ihnen vor Ort! Theoretische und praktische Schulungen für Gabelstaplerfahrer gem. DGUV Grundsatz 308-001 (bisher BGG925)
Mit bestandener Prüfung erhalten Sie ein Schulungszertifikat und einen Fahrausweis (Gabelstaplerführerschein). Die Schulung für den Gabelstaplerführerschein besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Nach bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer einen Fahrausweis für Flurförderzeuge (Frontstapler und/oder Schubmaststapler). Durchführung:
Mo-Fr. 08:00 - 16:00 Uhr oder nach Absprache auch am Wochenende bzw. Vorherige Terminabsprache unter [email protected] oder Tel. 04154 - 709 759 nötig! Eine Schulung ist auch in Ihrem Hause möglich. Fragen Sie die Konditionen hierfür bei uns an.
•Unterweisungen:
Bediener von Deichselgeräten müssen gründlich unterwiesen werden (theoretisch und praktisch). Jeder Staplerfahrer muss auf dem Gerätetyp eingewiesen werden, den er bedient. Daraus ergibt sich bei Einstellung oder Umsetzung von Mitarbeitern und bei Neubeschaffung eines Gerätes ein Bedarf an Unterweisungen.
•Jährliche Unterweisung Ihrer Staplerfahrer:
Gemäß BGV A1 "Grundsätze der Prävention" und, BGV D27 Unfallverhütungsvorschriften ist 1x jährlich eine Unterweisung vorgeschrieben. neu beschaffte Geräte, neu gestaltete innerbetriebliche Verkehrswege, das aktuelle Unfallgeschehen oder eine Wiederholung von Themen der Staplerfahrerausbildung sein. Wir würden uns freuen, für Sie tätig werden zu dürfen und stehen für Fragen gern zur Verfügung - rufen Sie an unter:
Telefon 04154 - 709 759 oder senden Sie uns eine Mail an [email protected]