Kfz-Prüfstelle Weber & Volkmer

Kfz-Prüfstelle Weber & Volkmer Unsere Öffnungszeiten in der Prüfstelle

Trier:
Mo- Fr 9:00 - 17:00
Sa 9:00 - 14:00

Unsere Öffnungszeiten in der Prüfstelle

Trier:
Mo- Fr 7:30 - 18:00
Sa 9:00 - 12:00

Hermeskeil:
Mo-Fr 10:00 - 18:00
SA 9:00 - 13:00

12/07/2023

Aktuelles Stellenangebot als Kfz-Prüfingenieur und Kfz-Sachverständiger (w/m/d) auch zur Weiterbildung in Trier bei der Firma Kfz-Sachverständigenbüro Weber

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächst möglichen Zeitpunkt einen Kfz-Prüfingenieur.
30/06/2023

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächst möglichen Zeitpunkt einen Kfz-Prüfingenieur.

Aktuelles Stellenangebot als Kfz-Prüfingenieur und Kfz-Sachverständiger (w/m/d) auch zur Weiterbildung in Trier bei der Firma Kfz-Sachverständigenbüro Weber

24/06/2021

Das Sachverständigenbüro Weber sucht Verstärkung! Interesse geweckt?

🎄💝 EINE GESUNDE WEIHNACHTSZEIT ... 💝🎄.. wünschen wir Ihnen mit dem gesamten Team der Kfz-Prüfstellen Weber & Volkmer! Ge...
17/12/2020

🎄💝 EINE GESUNDE WEIHNACHTSZEIT ... 💝🎄
.. wünschen wir Ihnen mit dem gesamten Team der Kfz-Prüfstellen Weber & Volkmer! Genießen Sie die Zeit und geben Sie Acht auf sich und Ihre Liebsten. 🤗

Unsere Prüfstellen bleiben über die Feiertage für Sie geöffnet:

📣 Trier: Mo.-Fr. 07:30-18:00 Uhr / Sa. 09:00-12:00 Uhr

📣 Hermeskeil: Mo.-Fr. 10:00-18:00 Uhr / Sa. 10:00-13:00 Uhr

An Heiligabend und Silvester bleiben wir geschlossen, am 02.01. öffnen wir wieder für Sie.

Bleiben Sie gesund! 🍀

08/06/2019

AUFGEPASST #12 💥🚗 -
GUTACHTERKOSTEN

Wenn ihr unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurdet, hat euer Unfallgegner und seine Haftpflichtversicherung euch als Unfallgeschädigten grundsätzlich alle unfallbedingten Kosten zu erstatten. Dazu zählen vor allem die Gutachterkosten bzw. Sachverständigenkosten. Daher solltet ihr unbedingt einen Gutachter eurer Wahl beauftragen. Ein seriöser Gutachter lässt sich dazu einen Auftrag sowie eine Abtretung unterschreiben. 👀🚗

Haftpflichtversicherungen haben ein großes Interesse daran, dass die Gutachterkosten so niedrig wie möglich ausfallen. Sie kürzen die Gutachterkosten oft grundlos, in Kenntnis und entgegen der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Wenn man als Unfallgeschädigter nicht gut beraten ist, kann man auf diesen Kosten –völlig grundlos– sitzen bleiben. 🤷🏻‍♂️

Mit Urteil vom 22.07.2014 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten nicht grundlos kürzen darf. Selbst bei kleineren Schäden müssen die Gutachterkosten bezahlt werden, sofern kein Bagatellschaden vorliegt. Dabei kommt es in erster Linie nicht auf die Höhe des Schadens an (was viele nicht wissen!). ☝🏻

23/05/2019

AUFGEPASST #10 💥🚗 -
FAHRZEUGHALTER UND ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG

Wer gilt eigentlich als Fahrzeughalter? Halter eines Fahrzeugs ist, wer das "Kraftfahrzeug für eigene Rechnung gebraucht und die Kosten bestreitet sowie tatsächlich über das Fahrzeug verfügen kann." Dies ist vielfach nicht der Eigentümer ☝🏻 des Fahrzeugs. 🚗💵

👉🏻 Häufiger Trick der Versicherungen: Oft verlangt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ("Fahrzeugschein"). Wenn in der Zulassungsbescheinigung eine Person als der Eigentümer steht, dann wird behauptet, dass man keine Ansprüche hätte. Vielen lassen sich davon beeindrucken und geben auf.

👉🏻 Tipp: Ihr solltet wissen und verstehen, dass dem Eigentümer des unfallbeschädigten Fahrzeugs Schadenersatzansprüche gegen den Unfallverursacher und die gegnerische Haftpflichtversicherung zustehen.

Der Eigentümer muss nicht unbedingt der Halter sein und umgekehrt. Oft ist der Fahrer „nur“ der Halter aber nicht der Eigentümer. Das ist eine gute Konstellation, da der Fahrer dann im Prozess ein wertvoller Zeuge wäre. Er könnte, wenn es notwendig ist, im Rechtsstreit als Zeuge aussagen und den Sachverhalt aus seiner Sicht schildern.

Die Eigentümerstellung weist man nicht durch Vorlage der Zulassungsbescheinigung nach, sondern durch Vorlage eines Kaufvertrages. ☝🏻📃

11/05/2019

AUFGEPASST #9 💥🚗 -
UNVERSCHULDETE ABSCHLEPPKOSTEN

Wenn ihr unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurdet und euer Fahrzeug abgeschleppt werden muss, dann könnt ihr grundsätzlich auch die Abschleppkosten von dem Unfallgegner und seiner Haftpflichtversicherung verlangen. 🚗💥🚗

Versicherungen verweigern unter Umständen die Zahlung der Abschleppkosten mit der Begründung, dass die Kosten zum einen zu hoch und zum anderen unnötig wären, da das Fahrzeug nach dem Unfall noch fahrtüchtig war. Diese Argumentation ist meistens falsch, da die Abschleppkosten unfallbedingt entstanden und somit ersatzfähig sind. ☝🏻⚖️

28/04/2019

AUFGEPASST #8 💥🚗 -
POPULÄRE IRRTÜMER BEIM THEMA "UNFALLFLUCHT"

1️⃣ Nur im seltensten Fall reicht es aus, eine Visitenkarte oder einen Zettel am beschädigten Auto zu hinterlassen und sich vom Unfallort zu entfernen. Besonders bei größeren Beschädigungen – bei denen beispielsweise festgestellt werden muss, ob der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand – ist ein Verbleiben am Unfallort oberste Prämisse.

2️⃣ Grundsätzlich müsst ihr euch, wenn ihr nicht am Unfallort bleiben könnt, unverzüglich zur Polizei begeben. Eine Nachfrist von 24 Stunden ist nur dann erlaubt, wenn der Unfall nicht im fließenden Verkehr stattfand, nur einen nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hatte und der Verursacher freiwillig innerhalb eines Tages die Feststellungen seiner Daten bei der Polizei ermöglicht. In diesen Fällen ist entweder eine Milderung des Strafmaßes oder sogar ein Verzicht auf eine Bestrafung möglich.

3️⃣ Wenn ein Geschädigter seine Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zurückzieht, könnt ihr euch NICHT ☝🏻 außergerichtlich einigen. Sobald die Staatsanwaltschaft von der Fahrerflucht Wind bekommt, werden die Ermittlungen eröffnet. Es handelt sich immer noch um eine Straftat – auch wenn der Schaden vielleicht nur wenige Hundert Euro beträgt.

Nach einem Unfall sind einige Dinge zu beachten!
11/04/2019

Nach einem Unfall sind einige Dinge zu beachten!

AUFGEPASST #6 💥🚗 - VERLASSEN DES UNFALLORTS

Nie! Wirklich nie! Ein Verlassen des Unfallorts ist strafbar.
Der § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) spricht von "unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, wenn ein Unfallbeteiligter, meist der Verursacher, den Unfallort verlässt, bevor zugunsten der anderen Unfallbeteiligten bzw. Geschädigten Personalien und die Art der Beteiligung aufgenommen werden konnten. Fahrer- oder auch Unfallflucht begeht ebenfalls derjenige, der keine den Umständen angemessene Zeit abwartet, bis jemand seine Daten aufnehmen kann." 🚗💨
Aber was ist eine "angemessene Zeit"? Das hängt immer von den Umständen ab, beispielsweise der Schwere des Unfalls, der Tageszeit, Witterung, Verkehrsdichte etc. Man sollte ungefähr zwischen 30 und 90 Minuten warten. Die Vorschrift, bis zur Klärung des Sachverhalts am Unfallort verbleiben zu müssen, gilt für alle Unfallbeteiligte – Unfallbeteiligter ist übrigens jeder, dessen Verhalten zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann. 🕘
In den nächsten Wochen erläutern wir mehr zum Strafmaß bei Unfallflucht und beleuchten die häufigsten Irrtümer zum Thema. 😉☝🏻

Adresse

Kürenzer Straße 10
Trier
54292

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 18:00
Dienstag 07:30 - 18:00
Mittwoch 07:30 - 18:00
Donnerstag 07:30 - 18:00
Freitag 07:30 - 18:00
Samstag 09:00 - 12:00

Telefon

0651 1704 002

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