14/05/2021
Liebe Freunde des Sonnenhof,
nach Bekanntwerden des Öffnungsplans der Landesregierung wäre es uns theoretisch erlaubt bereits morgen - also am 15.5. - zu öffnen.
Abgesehen davon, dass das organisatorisch vollkommen unmöglich ist, könnte bereits in Kürze eine erneute Schließung drohen, da der Inzidenzwert im Landkreis Lörrach noch nicht stabil und deutlich genug unter 100 liegt.
Es ist für uns eine große logistische, personelle und wirtschaftliche Herausforderung den Betrieb nach über 6-monatiger Zwangspause wieder hochzufahren. Ihn dann möglicherweise nach kurzer Zeit wieder schliessen zu müssen, ist ein hohes wirtschaftliches Risiko, das wir nicht eingehen werden.
Wir haben uns daher entschieden, dass der Sonnenhof bis einschließlich 31.5.2021 geschlossen bleibt und hoffen auf Verständnis für diesen Schritt, der uns nicht leicht gefallen ist.
Was müssen Sie beachten bzw. welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, wenn Sie ab dem 1.6. zu uns in den Sonnenhof kommen wollen?
- Personen, die bereits 2x geimpft wurden haben freien Zugang (Nachweis mit gültigem Impfpass).
- Personen, die bereits eine Corona-Infektion, die nicht älter als 6 Monate her ist, überstanden haben, haben mit entsprechendem Nachweis Zugang.
- Alle anderen Personen, einschließlich Kinder, haben mit einen tagesaktuellen Testnachweis Zugang.
Bitte informieren Sie sich in jedem Fall rechtzeitig vor Ihrer Anreise nochmals über die dann geltenden Corona-Bestimmungen.
Und nicht vergessen: Es gilt weiterhin unser kostenloses Sonderstornierungsrecht bis 24 Stunden vor Anreise für Corona-bedingte Stornierungen.
Bleibt gesund und bis bald im Sonnenhof