08/09/2026
§ 14a EnWG – was steckt eigentlich dahinter? ⚡🏠
Immer mehr Wärmepumpen, Wallboxen und Stromspeicher werden an unsere Stromnetze angeschlossen.
Damit das örtliche Stromnetz auch dann zuverlässig funktioniert, wenn viele dieser Geräte gleichzeitig Strom benötigen, gibt es die Regelungen des § 14a EnWG.
Seit dem 1. Januar 2024 müssen neu in Betrieb genommene steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW grundsätzlich so angeschlossen werden, dass der Netzbetreiber ihren Strombezug bei einer konkreten drohenden Netzüberlastung vorübergehend reduzieren kann.
Dazu zählen insbesondere:
⚡ private Wallboxen
🏠 Wärmepumpen
❄️ Anlagen zur Raumkühlung
🔋 Stromspeicher mit Netzbezug
Wichtig: Eine solche Steuerung erfolgt nicht dauerhaft, sondern nur dann, wenn sie zur Entlastung des örtlichen Stromnetzes tatsächlich erforderlich ist.
Auch eine komplette Abschaltung ist grundsätzlich nicht vorgesehen:
Für eine einzelne steuerbare Verbrauchseinrichtung bleibt in der Regel eine Mindestleistung von 4,2 kW verfügbar.
Der normale Haushaltsstrom – zum Beispiel für Beleuchtung, Kühlschrank oder Fernseher – ist von der Regelung nicht betroffen.
💶 Was haben Kundinnen und Kunden davon?
Wer eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a betreibt, profitiert im Gegenzug von reduzierten Netzentgelten. Dafür gibt es unterschiedliche Modelle.
Bei der pauschalen Netzentgeltreduzierung ist grundsätzlich kein separater Zähler für die steuerbare Verbrauchseinrichtung notwendig.
Wer hingegen die Variante mit einem prozentual reduzierten Arbeitspreis beim Netzentgelt nutzen möchte, benötigt dafür eine separate Messung bzw. einen eigenen Zählpunkt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung.
Kurz gesagt: 💡
Mehr Flexibilität hilft dabei, das Stromnetz zu entlasten – und wird durch reduzierte Netzentgelte belohnt!
So können Wärmepumpen, Wallboxen und andere neue elektrische Verbraucher besser in unsere Stromnetze integriert werden, ohne dass das Netz für jede kurzfristige Belastung sofort ausgebaut werden muss.
👉🏻 Weitere Informationen zu § 14a EnWG, den Voraussetzungen und den verschiedenen Möglichkeiten der Netzentgeltreduzierung finden Sie auf unserer Homepage
🌐 www.stst.de