05/10/2025
Wichtige Kundeninformation für die Beauftragung von Kfz-Schadengutachten in unsere Unternehmen der SBO Service Büro Oberhavel GmbH gültig ab dem 01.10.2025
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihr Vertrauen in unser Kfz-Sachverständigenbüro.
Damit Sie bestens informiert sind, möchten wir Ihnen hier erläutern, wie die Abwicklung eines Kfz-Schadensgutachtens funktioniert und was Sie im Zusammenhang mit der Regulierung durch die Versicherung wissen sollten.
1. Ihre Rolle als Auftraggeber
Sie beauftragen uns direkt mit der Erstellung des Gutachtens.
Zwischen Ihnen und uns kommt ein Werkvertrag zustande (§ 631 BGB).
Die Versicherung des Unfallverursachers ist nicht unser Auftraggeber, sondern lediglich der Erstattungspflichtige.
2. Zahlungsanweisung, Berechnungsgrundlage und Zahlungsfrist
Um Ihnen den Aufwand zu ersparen, lassen wir uns üblicherweise eine Zahlungsanweisung unterschreiben.
Dadurch können wir unsere Rechnung direkt bei der Versicherung des Schädigers geltend machen.
Wichtig: Diese Zahlungsanweisung entbindet Sie nicht von Ihrer Zahlungspflicht.
Sollte die Versicherung die Zahlung verzögern oder kürzen, müssen wir uns leider an Sie wenden.
Etwaige Kürzungen sind in vielen Fällen rechtswidrig und können gerichtlich durchgesetzt werden.
Hinweis zur Berechnungsgrundlage:
Für die Ermittlung unserer Vergütung für die Sachverständigendienstleistung (Gutachtenerstellung) legen wir die HUK-Schadenregulierungsvereinbarung zugrunde.
Mit der Auftragserteilung gilt diese Vereinbarung als verbindliche Berechnungsgrundlage zwischen Ihnen und uns rechtlich vereinbart.
Hinweis zur Zahlungsfrist:
Mit der Auftragserteilung wird eine vertraglich vereinbarte Zahlungsfähigkeit innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung anerkannt.
Sollte die Versicherung nicht fristgerecht zahlen, sind Sie als Auftraggeber verpflichtet, die offene Rechnung innerhalb dieser Frist auszugleichen.
3. Kürzungen durch Versicherungen
In den letzten Jahren kürzen viele Versicherungen Rechnungen von unabhängigen Sachverständigen, indem sie sich auf interne Prüfberichte oder angebliche „übliche Sätze“ berufen.
Diese Kürzungen erfolgen oft ohne rechtliche Grundlage.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrfach bestätigt, dass die Kosten eines qualifizierten Gutachtens vollständig zu ersetzen sind, solange sie für den Geschädigten erkennbar erforderlich waren.
4. Ihre Unterstützung ist wichtig
Damit wir Ihre Ansprüche optimal sichern können:
A. Leiten Sie alle Schreiben der Versicherung sofort an uns oder Ihren Anwalt weiter.
Kürzungsangebote oder Prüfberichte sollten nicht ohne Beratung akzeptiert werden.
B. Treten Sie nicht in eigenständige Verhandlungen über die Gutachterkosten mit der Versicherung ein.
C. Reagieren Sie schnell auf unsere Rückfragen, damit wir Fristen wahren und Ihre Interessen schützen können.
Wichtiger Hinweis:
Für Sie als Geschädigte oder Geschädigten wird die Beauftragung eines Rechtsbeistandes dringend empfohlen, um eine rechtssichere, unkomplizierte und schnelle Schadenabwicklung zu gewährleisten.
Die Kosten für den Rechtsanwalt gehören in der Regel ebenfalls zum ersatzfähigen Schaden und sind daher vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu erstatten.
5. Vorteile für Sie
Unabhängige und neutrale Bewertung des Schadens – in Ihrem Interesse.
Durch die Zahlungsanweisung müssen Sie sich zunächst nicht um die Zahlung kümmern.
Bei unberechtigten Kürzungen unterstützen wir Ihren Rechtsbeistand gern bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Keine verdeckten Kosten: Wir rechnen transparent auf Grundlage der HUK-Schadenregulierungsvereinbarung und aktueller Rechtsprechung ab.
6. Rechtliche Grundlage
Nach § 249 BGB hat der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten zu ersetzen, die erforderlich sind, um den Zustand vor dem Unfall wiederherzustellen.
Dazu gehören regelmäßig auch die Kosten für ein unabhängiges Sachverständigengutachten sowie die Kosten eines Rechtsbeistandes.
7. Unser Versprechen
Wir setzen uns dafür ein, dass Ihnen durch Kürzungstaktiken der Versicherungen kein Nachteil entsteht.
Sollten Zahlungen verweigert oder gekürzt werden, unterstützen wir Sie gemeinsam mit erfahrenen Anwälten bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie gern persönlich.
☎ Telefon: +49 3302 801505
📧 E-Mail: [email protected]
🏢 Adresse: SBO Service Büro Oberhavel GmbH - Neuendorfstr. 7 - 16761 Hennigsdorf