Kfz-Sachverständigenbüro Schor

Kfz-Sachverständigenbüro Schor Jeder Unfallgeschädigte hat das Recht einen freien und unabhängigen Sachverständigen zu beauftrag Die Kosten hierfür hat die gegnerische Versicherung zu tragen.

Als Unfallgeschädigter haben Sie nach geltender Rechtsprechung immer das Recht einen unabhängigen und neutralen Sachverständigen zu beauftragen. Da ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt kein beweiskräftiges Dokument ist, erstelle ich Ihnen ein Schadengutachten zur Beweissicherung, damit Sie Ihre Kosten auch vor Gericht einfordern können. Immer erreichbar unter der Nummer

07307 955 78 66

11/05/2026

Adresse

Am Gänsacker 13
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89250

Öffnungszeiten

Montag 07:00 - 22:00
Dienstag 07:00 - 22:00
Mittwoch 07:00 - 22:00
Donnerstag 07:00 - 22:00
Freitag 07:00 - 22:00
Samstag 07:00 - 22:00

Telefon

+4973079557866

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