12/01/2021
Liebe Fahrschüler/innen und die, die es werden wollen!
Endlich haben wir eine genaue Erläuterung zur aktuellen Coronaverordnung des Landes NRW erhalten.
Es gilt also folgendes:
Büros:
Die Büros öffnen ab dem 18.01.21 wieder wie gewohnt.
Zusätzlich stehen wir Euch natürlich auch jederzeit per E-Mail ([email protected]) zur Verfügung.
Theoretische Unterrichte:
Der Präsenzunterricht bleibt bis auf Weiteres verboten. Das E-Learning findet weiterhin wie gewohnt mittwochs und donnerstags statt.
Praktische Ausbildung:
Fahrstunden sind nur in Ausnahmefällen gestattet:
1.: Deine Fahrausbildung ist berufsrelevant. Wenn Du eine Bescheinigung Deines Arbeitgebers vorlegen kannst, Dass Du die Fahrerlaubnis für Deinen Job benötigst, bekommst Du Fahrstunden.
2.: Du hast bereits 15 Fahrstunden oder mehr absolviert; dann dürfen wir Deine Fahrausbildung mit Dir abschließen. Die jeweiligen Fahrschüler/innen werden hierzu von ihren Fahrlehrern kontaktiert.
WICHTIG: grundsätzlich müssen laut der Verordnung in allen stattfindenden Fahrstunden FFP2-Masken getragen werden (von Fahrschüler/innen und Fahrlehrer/innen!!)!
Prüfungen:
Theoretische Prüfungen sind für alle Fahrschüler/innen, die ihre theoretische Ausbildung abgeschlossen haben, erlaubt und innerhalb der nächsten Tage dürften beim TÜV Nord auch wieder Termine buchbar sein.
Zur praktischen Prüfung können die Fahrschüler/innen vorgestellt werden, die aktuell auch Fahrstunden nehmen dürfen.
Viele Grüße,
Euer Team der Fahrschule Kroppen 🚙