17/07/2026
Obwohl in Deutschland keine generelle Pflicht besteht, Anhänger mit einer Plane abzudecken, gilt entsprechend Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 22 Ladung: „(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“ Dementsprechend fertigen wir nicht nur für landwirtschaftliche (Ernte-)Anhänger, sondern zum Beispiel auch für Universalanhänger mit Bordwänden passgenaue Planen nach Maß.
Ganz gleich, ob eine Rollplane benötigt wird oder eine Flachplane – beispielsweise auch mit Spitzdach – oder eine Hochplane mit oder ohne Windschräge: Wir fertigen feste und demontable Planen, verwenden dafür qualitativ hochwertiges Material, das maximale Reißfestigkeit und Langlebigkeit gewährleistet, und verarbeiten es mit größter Gewissenhaftigkeit so, dass die Ladung bei Beförderung nicht verloren gehen kann. Die Qualität unserer Arbeiten überzeugt Privatpersonen ebenso wie Gewerbetreibende, etwa aus dem Agrar- und Bausektor, und nicht zuletzt auch die Firma Schultes Anhänger, deren Anhänger in puncto Leichtbau, Langlebigkeit und Funktionalität neue Maßstäbe setzen (näheres dazu findet sich im WWW unter https://www.schultes-metallverarbeitung.de). Womit wir zu unserer abschließenden Frage kommen: Was können wir für Sie tun?
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