22/06/2026
Ab 2027 soll es möglich sein, einen Teil der Fahrausbildung mit einer geeigneten Begleitperson zu absolvieren – also z. B. mit den Eltern. 🧑🧑🧒
Ziel ist es, mehr Fahrpraxis zu sammeln. 🚗
Folgende Regeln sind aktuell im Gespräch: ❗️
- Die theoretische Prüfung muss erfolgreich absolviert sein.
- Es müssen vorab mindestens sechs praktische Fahrstunden in der Fahrschule nachgewiesen werden.
- Ein Einweisungsseminar für die Begleitpersonen ist verpflichtend.
- Das private Fahrzeug muss deutlich gekennzeichnet sein (ähnlich der "L"-Tafel in Österreich).
- Begleitpersonen müssen nachweislich seit mindestens sieben Jahren im Besitz eines Führerscheins sein.
- Es ist eine Mindestfahrleistung (Diskussionen liegen bei 1000 km) vorgesehen, die genau dokumentiert werden muss.
- Die Fahrschule muss den Ausbildungsstand zwischenzeitlich verpflichtend überprüfen.
Es folgen weitere Fahrstunden sowie die gesetzlichen Sonderfahrten (Überland, Autobahn, Dunkelheit) im Rahmen der Prüfungsvorbereitung. 🧐
Aktuell sind bei der Laienausbildung noch viele Fragen ungeklärt. Dort müssen wir die genauen Regelungen abwarten. ❓❓