16/12/2024
"Wer einen Neuwagen besitzt, ist bei Wartung, Inspektion oder Reparatur an den Hersteller oder eine Vertragswerkstatt gebunden." Falsch!
Die EU-Verordnung 461/2010 räumt jedem Fahrzeughalter das Recht ein, seine Werkstatt frei zu wählen, ohne Verlust der gesetzlichen Gewährleistung. Hierbei gilt es jedoch unbedingt zu beachten, dass alle Arbeiten nach den gültigen Herstellervorgaben durchgeführt und im Serviceheft notiert werden müssen. Eine Service-Flatrate-Vereinbarung sowie ein Leasingvertrag und ein Schaden innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht bilden Sonderfälle. Hier musst du dich unbedingt genau informieren, was vertraglich festgehalten wurde!