Fahrschule Fölck/ Netzow

Fahrschule Fölck/ Netzow 7 erfahrene und kompetente Fahrlehrer/in führen euch zum Führerschein. Mit Spaß zum Erfolg! Weitere Infos auf www.foelck.de Angst vor der Theorie-Prüfung?

Seit mehr als 30 Jahren ist unsere Fahrschule als Familienbetrieb in Hamburg-Osdorf ansässig. Die Inhaberin ist Bettina Netzow, die Tochter von Herrn Fölck, der damals die Fahrschule gegründet hat. Diese Kombination ist seit vielen Jahren unschlagbar und hat schon sehr vielen Fahrschülern zum Führerschein verholfen. Gewachsen ist unser Team durch fünf weitere Fahrlehrer; Erich Bergmann,Christian B

oldt, Holger Schulz, Guido Warnke und Leif Klimkeit. Im Theorie-Unterricht lernt man alle kennen und findet dann seinen Favoriten für die praktischen Fahrstunden

Sie lernen lieber bei einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer?? – Wir bieten die Wahl! Als gut organisiertes Team planen wir, tauschen Erfahrungen aus und decken die Theorie- und Praxisausbildung im kompletten PKW- und Motorradbereich ab. Durch regelmäßige Fortbildungen und Seminareinweisungen der Fahrlehrer ist die Ausbildung immer top-aktuell und wird mit modernster Technik – auch im Theorie-Unterricht – an Sie weitervermittelt. Unser Theorie-Unterricht, kostenfreie PC-Übungen und Vorprüfungen in unserer Fahrschule bereiten Sie optimal auf Ihre Prüfung vor. Unsere modernen Fahrzeuge sorgen für Sicherheit und Spaß! Mit System und möglichst stressfrei arbeiten wir gemeinsam auf die praktische Prüfung hin. Die hierfür zuständige Prüforganisation ist der TÜV Hanse GmbH, mit der wir eine gute Zusammenarbeit pflegen. Die praktischen Prüfungen werden bei uns immer als Einzelprüfungen gefahren. D.h., Ihr Fahrlehrer fährt gemeinsam mit Ihnen zur Prüforganisation, so dass Sie sich noch „warmfahren" dürfen und letzte Unsicherheiten beseitigt werden können. Sie wollen uns kennenlernen? „Schnuppern " Sie gerne einmal kostenfrei und unverbindlich in unseren Theorie-Unterricht oder führen Sie mit uns ein Beratungsgespräch! Das Team der Fahrschule Fölck/Netzow freut sich auf Sie...

Übrigens... wir kümmern uns auch um:

-Wiedereinsteiger;
-führen Auffrischungsfahrten z.B. auf Autobahnen durch;
-betreuen besonders „Ängstliche.

29/04/2024

Moin aus dem schönen Hamburger Westen!
Wir waren nun länger nicht mehr aktiv, viel ist in den letzten Jahren passiert. Die Fahrschule wurde renoviert und räumlich vergrößert. Der Name wurde leicht geändert, nun sind wir "Fahrschule Netzow" und ein paar Kleinigkeiten wurden umstrukturiert. Es wird also nicht langweilig bei uns :0).

Wir suchen zur Zeit auch noch Verstärkung in unserem Team.
Du hast Lust auf einen Jobwechsel? Wir bilden dich aus!
Du bist bereits Fahrlehrer für die Klassen B/BE und evtl. auch für Klasse A? Dann melde dich gerne bei uns. Vollzeit oder Teilzeit (eher nachmittags) ist möglich.
Oder du kennst jemanden, der jemanden kennt, usw :0).

Für Kontaktaufnahmen erreicht ihr uns am besten per Mail unter: [email protected].
Meldet euch gerne!

Euer Team der Fahrschule Netzow

Vielen Dank für eure schönen und kreativen Geschenke 😍. Dies ist ein Beispiel von den vielen Geschenken, unser Team möch...
02/03/2020

Vielen Dank für eure schönen und kreativen Geschenke 😍. Dies ist ein Beispiel von den vielen Geschenken, unser Team möchte uns hiermit ganz herzlich bei euch bedanken!! Die Ausbildung mit euch macht uns allen Spaß. Euer Fahrschul- Team

Unser Team wünscht allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
16/12/2019

Unser Team wünscht allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

28/03/2019

Der E-Scooter (elektrischer Tretroller) ist im Kommen. Das Wetter passt und viele Menschen sind mit diesem Roller bequem und schnell im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs. Doch vorsicht:

Rein gesetzlich darf man mit diesen Rollern nur auf Privatgelände fahren. Das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr ist noch nicht erlaubt. Es gibt einen entsprechenden Entwurf und mit aller Wahrscheinlichkeit nach wird es in einiger Zeit gesetzlich erlaubt werden.

Bei einem entsprechenden Kauf also unbedingt die entsprechenden Vorschriften beachten. Auch die Regelungen bezüglich der zulässigen Geschwindigkeit, der Versicherungspflicht, eines eventuell benötigten Führerscheins u.ä. nachschlagen.

Wer jetzt (ohne gesetzliche Genehmigung) im öffentlichen Bereich (gilt auch für Rad- und Fußwege) fährt, hat keinen Versicherungsschutz. Ferner kann es eine saftige Geldbuße geben. Sollten Menschen zu Schaden kommen, ist die Auswirkung wesentlich schlimmer und geht in eine Straftat über.

Gleiches gilt für E-Skateboards, Monowheels, und Hoverboards. Bei diesen Geräten wird es keine neue Regelung geben. Diese Fahrgeräte dürfen auch künftig nur auf Privatgelände bewegt werden.

Wir wissen was das Beste für euch ist: der Max ist bei uns ausbildungsbezogen. Nicht nur für die Theorie, auch für die P...
13/11/2018

Wir wissen was das Beste für euch ist: der Max ist bei uns ausbildungsbezogen. Nicht nur für die Theorie, auch für die Praxis!

20/09/2018

sicher.mobil.leben

Heute findet eine länderübergreifende Verkehrssicherheitsaktion zum Thema statt. Auch in werden wir entsprechende Kontrollen durchführen und Verkehrsteilnehmer für die Gefahren, die durch Ablenkung im Straßenverkehr entstehen, sensibilisieren.
Ablenkung verringert die Aufmerksamkeit auf das Verkehrsgeschehen und verlängert Reaktionszeiten. Beispielsweise erhöht die Nutzung von Handys während der Fahrt das Unfallrisiko mindestens um das Vierfache.

Der Straßenverkehr ist oft sehr komplex und erfordert auch unerwartet schnelle Reaktionen, deshalb unsere Bitte: Lasst euch nicht ablenken, bleibt konzentriert.
Nicht nur eure eigene Sicherheit steht sonst auf dem Spiel!

Eure Polizei Hamburg

02/09/2018

Hamburg glänzt nun immer mehr mit neuen Radwegen, die auf der Fahrbahn liegen. Doch wie sollte sich ein Radfahrer verhalten, der auf dem Radweg fährt und einen anderen Radfahrer überholen möchte?

Diese Situation hatte ich vor kurzem, jedoch war ich als Autofahrer unterwegs und fuhr von hinten an die zwei Radfahrer heran. Ein Radfahrer überholte einen Anderen und ohne Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs wich der Überholende auf meine Fahrspur aus, was für mich ohne Vorankündigung plötzlich und überraschend war. Doch wie sollte sich der überholende Radfahrer gegenüber dem nachkommenden Verkehr korrekt verhalten? Wenn ich mit dem Auto an nur einem Radfahrer vorbeifahren möchte, kann z.T. gerade mal so der Sicherheitsabstand eingehalten werden…

Die Auflösung:
Wenn ein Radfahrer zum Überholen eines anderen Radfahrers diesen Weg verlassen und auf die 'normale' Straße fahren muss, ist das nur zulässig, wenn dadurch kein anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere kein Autofahrer behindert wird.

Also liebe Radfahrer, bitte achtet bei solchen Aktionen immer auf den nachfolgenden Verkehr. Denn ansonsten ist es nicht nur für euch selbst gefährlich, sondern auch für die herankommenden Autofahrer.

06/10/2017

Laut Medien entstehen die meisten Unfälle zur Zeit durch Nutzung des Handys oder anderer technischen Geräte am Steuer.
Daher gibt es nun auch hörere Bußgelder für hoffentlich mehr Achtsamkeit im Straßenverkehr.
Hier die Bußgelder im Überblick:

1. Handy:
Das Bußgeld steigt von 60€ auf 100€. Wie bisher bekommt man zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
Neu ist außerdem: wer andere dabei gefährdet (z.B. Schlangenlinien fährt), zahlt 150€. Bei Sachbeschädigung sind es sogar 200€. Dazu kommen je zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot (Erinnerung: bei acht Punkten ist der Führerschein weg!).

2. Tablet & Co.:
Tablet, Navi oder andere technische Geräte dürfen während der Fahrt nicht mehr in der Hand gehalten werden. Ob fest installiert oder auf dem Beifahrersitz liegend, mehr als ein Kurzer Blick auf das Gerät ist zur Bedienung nicht gestattet.
Wie beim Handy drohen Bußgelder von 100€ aufwärts, Punkte und Fahrverbote.

3. Rettungsgasse:
Bei Stau auf Autobahnen oder auf Straßen ausserorts mit mind. zwei Fahrstreifen in eine Richtung ist eine Rettungsgasse zu bilden. Bisher hat man 20€ Bußgeld bezahlt, nun sind es jedoch 200€ und zwei Punkte. Damit hat sich das Bußgeld für Rettungsgassen-Verweigerer verzehntfacht!!
Bitte lasst die Neugier ruhen und macht Platz für Helfer, denn nur so kann man im Ernstfall Leben retten.

4. Blaulicht ignorieren:
Für Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn muss sofort Platz gemacht werden. Ansonsten kann es bis zu 320€ kosten, hinzu kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

5. Illegale Straßenrennen:
Veranstalter und Beteiligte müssen künftig bis zu zwei Jahren Haft (bei Verletzten und Toten bis zu 10 J.) oder Geldstrafen, drei Punkten und Führerscheinentzug rechnen.

Bitte gebt auf euch, Familie, Freunde und auch Andere Acht. Daher: Finger weg von Handy und Co. am Steuer!!

11/08/2017

Der Schulterblick:
in der Fahrausbildung wird er fleißig geübt, in der Fahrpraxis danach aber wieder gern vergessen. Doch dies kann enorme Folgen haben....

Passiert ein Unfall, weil die Absicherung durch den Schulterblick nicht gegeben wurde, so kann man z.T. zur Alleinhaftung des Schadens verurteilt werden.
Die Absicherung über die Seitenspiegel reicht nicht aus, wenn sich ein anderer Verkehrsteilnehmer im toten Winkel befindet, eine Gefährdung muss in jedem Fall ausgeschlossen werden. Der Gesetzgeber verlangt daher das Nachkommen der Sorgfaltspflicht und somit zwingend das Umschauen zur Seite und über die Schulter.

Vor allem das Linksabbiegen verlangt die doppelte Rückschau nach hinten um abzusichern, ob ein nachfolgendes Fahrzeug womöglich zum Überholen ansetzt.

Es gab bereits Fälle vor dem Gericht, bei denen die Entscheidung zu Lasten der Personen ging, die nicht richtig abgesichert haben.

23/12/2016

Eben gab es eine interessante Weihnachtsfrage bei RTL "Die 2".
Diese lautete ungefähr so:

Was muss im Straßenverkehr laut StVZO an einem Schlitten angebracht sein?

a) eine gelbe Nebelschlussleuchte
b) eine helltönende Glocke
c) ein Versicherungskennzeichen
d) Reflektoren an den Kufen

Na, was denkt ihr?
Bei der Sendung haben alle auf Antwort "c" getippt....

Das ist jedoch falsch. Richtig ist Antwort "b" (§64a)!
Dann kann der Weihnachtsmann ja kommen :0)

In diesem Sinne wünscht euch das Team von der Fahrschule Netzow wunderschöne Weihnachtstage mit all euren Liebsten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!!

25/04/2016

Eine tolle Aktion vom Radiosender N-JOY!
Bitte fahrt immer vorsichtig und mit voller Aufmerksamkeit.

Die 3. Generation wächst heran.Neben Bettina Netzow (rechts) ist nun auch ihre Tochter Aline Netzow (links) als Fahrlehr...
28/03/2016

Die 3. Generation wächst heran.
Neben Bettina Netzow (rechts) ist nun auch ihre Tochter Aline Netzow (links) als Fahrlehrerin tätig.

Adresse

Brandstücken 45
Osdorf
22549

Öffnungszeiten

Montag 15:00 - 18:30
Dienstag 15:00 - 18:30
Mittwoch 15:00 - 18:30
Donnerstag 15:00 - 18:30

Telefon

+49408003344

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