26/10/2018
Der Herbst 🍁ist in Brandenburg angekommen. Für Kraftfahrer bedeutet dies, ihre Fahrzeuge startklar für den Winter zu machen. Der Reifenwechsel ist dabei ein wichtiger Bestandteil. Aber besteht überhaupt eine Winterreifenpflicht? Welche Profiltiefe müssen Reifen haben? Und welche Strafe droht, wenn man bei Eis und Schnee mit Sommerreifen erwischt wird?
Hier unsere kleine Reifenkunde:
Winterreifenpflicht:
• keine generelle Regelung
• bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte sind Reifen mit Label „M+S“ (Matsch und Schnee) vorgeschrieben
• aktuelle Winterreifen müssen mit dem Alpinsymbol ausgestattet sein
• Faustformel O bis O (Oktober – Ostern)
Strafen - bei Eis und Schnee ohne entsprechende Bereifung:
➡ 60 € Bußgeld + 1 Pkt.
➡ jemanden dadurch behindern: 80 € + 1 Pkt.
➡ dadurch einen Unfall verursachen: 120 € + 1 Pkt.
Profiltiefe:
• die gesetzliche Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 mm
• Vorsicht: schon ab 4 mm verschlechtert sich die Reifenhaftung ☝
💡 Tipp: 1 € Münze in die Profilrinnen der Reifenmitte stecken. Wenn der goldene Rand komplett im Profil verschwindet, sind mindestens 4 mm Profiltiefe vorhanden.