AGB:
Alle zwischen „DeepClean Nordhausen“ (im folgenden Anbieter genannt)
und den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen
Verträge liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden
AGB genannt) zugrunde:
§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossenen
Verträge gelten unsere AGB. Zu diese
n zählen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung,
Fahrzeugwäsche, etc.
1.1. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der
Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen
keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
1.2. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat
vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.
1.3. Absätze unwirksam sind, so
bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.
§2 Terminvereinbarungen
2.1. Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als
Auftragserteilung behandelt und werden als solche anerkannt.
2.2. Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis von Auftraggeber
und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen vom Auftraggeber als solche
vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine Auftragsannahme von
Eilaufträgen behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der
Auftragslage richtet.
§3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
3.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen besteht bis zum vereinbarten
Termin, sofern nicht mindestens sieben Werktage vorher von einer Seite
der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.
3.2. Sofern kein erkennbarer Grund für die Nichteinhaltung eines Termins
erkennbar ist, kann der Anbieter eine Kostenpauschale in Höhe von 20%
des vereinbarten Preises in Rechnung stellen, bzw. Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände müssen vorher entfernt werden. Es
können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen
Mitarbeiter bei fehlenden oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teilen oder
Wertsachen geltend gemacht werden.
§4 Reklamationen
4.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit
dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen
können ausschließlich nur nach erbrachter Leistung geltend gemacht
werden. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung,
sofern die Reklamation berechtigt ist.
4.2. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im
Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.
4.3. Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung am Fahrzeug durch
den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich
fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der
Reklamation nicht möglich.
§5 Haftung und Garantie
5.1. Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur
geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter
grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.
5.2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren
Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag,
Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzer, etc., können
keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter
geltend gemacht werden.
5.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder
Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt
werden. Dies kann zu Farbverblassungen und -abweichungen führen. Der
Auftraggeber muss vor Beginn der Arbeiten hierüber informiert werden. Wird eine Durchführung dennoch gewünscht, wird durch sein
Einverständnis jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters
ausgeschlossen.
5.4. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der
Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren
(z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Dellen, schadhafte Felgen,
Antennen, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im
Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch
die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.
5.5. Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit
einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt. Mit der Auftragserteilung zur
Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Auftraggeber die
einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum seines Fahrzeugs. Bei
Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung.
5.6. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden
Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden.
§6 Formalitäten und Absicherung
6.1. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug muss ggf. vom Auftraggeber eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am
Fahrzeug erfolgen. Dies dient der rechtlichen Absicherung des
Auftraggebers, des Anbieters sowie dessen Mitarbeiter.
6.2. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber
vor, wenn dieser Schadenersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages
geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des
Auftrages vorhandene Schäden beziehen.
6.3. Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Auftraggeber nach
Schlüsselübergabe unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
7.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder nach
Vereinbarung auf Rechnung.
7.2. Die Zahlungsbedingung lautet: Zahlung sofort nach Erhalt der
Rechnung ohne Abzug.
7.3. Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich,
müssen jedoch schriftlich festgehalten werden, da diese sonst unwirksam
werden.
§8 Preise / Pauschalpreise
8.1. Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand
bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht
mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit
normalem Verschmutzungsgrad.
8.2. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des
Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis
kann je nach Fahrzeugzustand von den Orientierungspreisen abweichen.
8.3. Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor
Beginn der Arbeiten festgelegt.
§9 Sonstiges
9.1. Erfüllungsort ist Nordhausen.
9.2. Gerichtsstand ist Nordhausen.
9.3. Salvatorische Klausel Sollten ein oder mehrere Bedingungen
rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere,
die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt, ersetzt. Alle anderen
Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit ein oder mehrerer
Bedingungen nicht ihre Gültigkeit. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.