14/09/2026
⚖️ Kaskoschaden: Wer trägt das Werkstattrisiko?
Ein aktuelles BGH-Urteil stellt klar: Bei Kaskoschäden muss die Versicherung grundsätzlich nur die objektiv erforderlichen Reparaturkosten übernehmen. Überhöhte oder nicht notwendige Rechnungspositionen können damit unter Umständen beim Versicherten hängen bleiben, und das wird schnell richtig teuer! 💸
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Nach einem Kaskoschaden zahlt die Versicherung nicht automatisch jede Werkstattrechnung. Der BGH stellt klar: Überhöhte oder unnötige Reparaturkosten können beim Versicherungsnehmer hängen bleiben.