10/09/2026
Ein Warnblinker am Bus — drei verschiedene Regeln 🚌
Fall 1, ohne Warnblinker: Hält der Bus an der Haltestelle, gilt die Grundregel — nur vorsichtig vorbeifahren, auch im Gegenverkehr (§ 20 Abs. 1 StVO).
Fall 2, beim Heranfahren: Fährt der Bus mit Warnblinklicht zur Haltestelle, gilt ein absolutes Überholverbot. Dahinterbleiben, bis er steht (§ 20 Abs. 3 StVO).
Fall 3, an der Haltestelle: Steht er mit Warnblinklicht, darfst du nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbei, mit so viel Abstand, dass niemand gefährdet wird. Fahrgäste nicht behindern, notfalls warten (§ 20 Abs. 4 StVO).
Der Teil, den kaum jemand kennt: Die Schrittgeschwindigkeit in Fall 3 gilt auch für den Gegenverkehr — auf derselben Fahrbahn. Wer dem blinkenden Bus entgegenkommt, muss genauso runter vom Gas. Nur bei baulich getrennten Fahrbahnen gilt das nicht.
Übrigens: Wie schnell Schrittgeschwindigkeit ist, sagt das Gesetz nicht — eine eigene Geschichte. Und fährt der Bus an, musst du ihm das Abfahren ermöglichen (§ 20 Abs. 5 StVO).
Der Drei-Fälle-Check für die Theorieprüfung: ohne Warnblinker → vorsichtig vorbei · mit Warnblinker im Anrollen → nicht überholen · mit Warnblinker an der Haltestelle → Schrittgeschwindigkeit, Abstand, notfalls warten.
Wusstest du, dass die Schrittgeschwindigkeit auch für den Gegenverkehr gilt? Schreib es in die Kommentare — und schick den Post jemandem, der gerade für die Theorieprüfung lernt 🙂
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Bilder KI-generiert.