06/06/2025
Gute Nachrichten ! Ab 4.06.2025
Neue Regelung Gasanlagenprüfung CNG / GAP GWP CNG NGT
✅ Gesetzesänderung zur Prüfung von CNG-Fahrzeugen – Vereinfachung bei der Gasanlagenprüfung
Gute Nachrichten für Halter von CNG-Fahrzeugen (Compressed Natural Gas):
Seit der jüngsten Gesetzesänderung ist der Ausbau der Gasflaschen zur gesetzlich vorgeschriebenen Gasanlagenprüfung nicht mehr erforderlich.
🔧 Was hat sich geändert?
Bisher mussten bei der wiederkehrenden Prüfung von Gasanlagen (GAP oder GSP) in vielen Fällen die CNG-Druckbehälter (Gasflaschen) aus dem Fahrzeug ausgebaut werden, um sie einzeln prüfen zu können. Dieser aufwändige und teure Vorgang war für Fahrzeughalter nicht nur kostspielig, sondern auch zeitintensiv.
Mit der aktuellen Anpassung der gesetzlichen Vorschriften – insbesondere im Zusammenhang mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der zugehörigen Technischen Regelwerke (z. B. GGVSEB und G 607) – ist es nun möglich, die Gasflaschen im eingebauten Zustand zu prüfen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
✅ Vorteile der neuen Regelung:
Kein Ausbau der CNG-Flaschen mehr notwendig
Deutlich geringere Prüfkosten
Kürzere Standzeiten des Fahrzeugs
Mehr Planungssicherheit für Fahrzeughalter und Flottenbetreiber
📅 Für wen gilt die Änderung?
Die neue Regelung betrifft alle Betreiber von CNG-betriebenen Fahrzeugen, wie z. B. Audi, VW, Opel, Fiat, Iveco und weitere Hersteller. Wichtig ist, dass die Prüfung nach den aktuellen technischen Anforderungen durchgeführt wird – zertifizierte Prüfstellen und Werkstätten sind entsprechend informiert.
📌 Wichtig: Auch wenn der Ausbau entfällt, bleibt die regelmäßige Prüfung der Gasanlage gesetzlich vorgeschrieben, in der Regel alle 2 Jahre bzw. im Rahmen der HU.