Kfz-Sachverständigenbüro Heinzmann

Kfz-Sachverständigenbüro Heinzmann Ich bin ein freier und unabhängiger Kfz-Sachverständiger Sie sind nicht verpflichtet den Ihnen von der Versicherung angebotenen Sachverständigen zu beauftragen.

Als Erstes sollten Sie wissen, dass Sie bei einem nicht von Ihnen verschuldeten Unfall das Recht auf die freie Wahl eines Sachverständigen Ihres Vertrauens haben. Die Kosten des Sachverständigen übernimmt im vollen Umfang die Versicherung Ihres Unfallgegners. Für Sie entstehen somit keine Kosten

Wir wünschen allen unseren Kunden und Partnern ein fröhliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.Das Bü...
20/12/2017

Wir wünschen allen unseren Kunden und Partnern ein fröhliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Das Büro ist vom 23.12 bis einschließlich 19.01. geschlossen.

10/01/2017

Nächste Woche ist das Büro vom 16.01 bis 20.01. leider geschlossen. Ab dem 23.01 bin ich dann wieder wie gewohnt für Sie da.

11/11/2016

Nachdem ich immer wieder gefragt werde, wann ein Fahrzeug noch als unfallfrei gilt, hier ein kurzer Auszug zur Rechtssprechung des BGH:

Nach der Rechtsprechung des BGH zur Offenbarungspflicht des Verkäufers ist die Mitteilung eines von dem Gebrauchtwagen erlittenen Unfalls dann entbehrlich, wenn dieser so geringfügig war, dass bei vernünftiger Betrachtungsweise der Kaufentschluss davon nicht beeinflusst werden kann.
Als Bagatellschäden in diesem Sinne können daher nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden angesehen werden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn diese keine weitergehenden Folgen haben (BGH NJW 1967, 1222; 1977, 1914; 1982, 1386; so auch OLG Koblenz VRS 96, 242)

Das bedeutet daß lediglich ganz geringfügige Schäden im Rahmen der Auslegung des Begriffs „unfallfrei“ ausgeklammert werden dürfen.

MfG
Christian Heinzmann

11/11/2016

Die neue Website ist online.
www.sv-heinzmann.de
Einfach mal reinschauen.
Über ein kurzes Feedback würde ich mich freuen.

Als Erstes sollten Sie wissen, dass Sie bei einem nicht von Ihnen verschuldeten Unfall das Recht auf die freie Wahl eines Sachverständigen Ihres Vertrauens haben.

Adresse

Pfarrer-Friedl-Straße 6
Moorenweis
82272

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Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
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