31/03/2021
Ab Morgen geht es los. Die neue B197 Regelung tritt in Kraft. 🚘🚙
Natürlich bietet Euch auch die AGIL die Möglichkeit auf diesem Weg die Fahrerlaubnisklasse B zu erwerben. 😎👍
Was heißt das genau: Ab dem 01.04. ist es Möglich die Ausbildung und die Praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren. Um dann aber dennoch auch mit einem Schaltfahrzeug fahren zu dürfen, müsst ihr innerhalb der Ausbildung mindestens 10 Übungsstunden auf dem Schaltfahrzeug geschult werden. Anschließend wird eine Überprüfungsfahrt mit dem Fahrlehrer durchgeführt und Ihr erhaltet einen sogenannten Schaltnachweis. Mit dem bekommt ihr die Schlüsselzahl B197 eingetragen und dürft somit, obwohl Prüfung und Ausbildung hauptsächlich auf dem Automatikfahrzeug durchgeführt worden sind, auch Schaltfahrzeuge fahren.
Interesse? 🤔🙂Dann kommt doch einfach in unserer Filiale in Marlishausen vorbei und lasst Euch beraten. 🗣🗣👤
Euer Team von AGIL 😎