30/05/2026
Quelle: Verena Becht
Thema: Laienausbildung
Rechtlich stellt sich bei den geplanten Reformideen eine ganz grundlegende Frage:
Auf welcher juristischen Grundlage soll eigentlich eine teilweise praktische Ausbildung durch Laien stattfinden?
Denn bisher ist die Fahrausbildung in Deutschland bewusst streng geregelt.
Die Grundlage hierfür bilden unter anderem:
– § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
– Fahrlehrergesetz (FahrlG)
– Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO)
– Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Und genau diese Gesetze beruhen auf einem zentralen Gedanken:
Die Ausbildung eines Fahrerlaubnisbewerbers soll durch qualifizierte und staatlich geprüfte Fahrlehrer erfolgen.
Warum?
Weil Autofahren kein harmloser Freizeitbereich ist, sondern täglich über Leben und Tod entscheiden kann.
Ein Fahrlehrer unterliegt:
– Prüfungen
– staatlicher Überwachung
– Fortbildungspflichten
– Dokumentationspflichten
– Haftungsrisiken
– pädagogischen Anforderungen
– rechtlichen Vorgaben
Die Ausbildung erfolgt also nicht „einfach nur durch Erfahrung“, sondern auf einer gesetzlich geregelten fachlichen Grundlage.
Und genau deshalb stellen sich jetzt viele Kollegen berechtigt folgende Fragen:
Wenn künftig nach wenigen Fahrstunden Eltern oder andere Begleiter mit Fahrschülern fahren sollen —
welchen rechtlichen Status haben diese Personen dann eigentlich?
Sind sie:
– nur Begleiter?
– Mit-Ausbilder?
– Aufsichtsperson?
– Verantwortliche Fahrzeugführer?
– oder faktisch Ersatz-Fahrlehrer ohne Ausbildung?
Denn spätestens bei einem schweren Unfall wird genau das juristisch relevant.
Im Straßenverkehr gilt außerdem § 1 StVO:
„Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“
Doch wie soll ein Laie Gefahrensituationen fachgerecht beurteilen, wenn selbst Fahrlehrer dafür eine intensive Ausbildung absolvieren müssen?
Auch haftungsrechtlich entstehen massive Fragen:
– Haftet die Begleitperson bei Fehlanweisungen?
– Haftet sie wegen Unterlassung?
– Greift die Kfz-Haftpflicht vollständig?
– Gibt es Regressforderungen?
– Wer trägt Verantwortung bei Personenschäden?
– Wie bewertet ein Gericht die „Laienausbildung“ im Ernstfall?
Und genau diese Fragen sind öffentlich bislang nicht klar beantwortet.
Besonders kritisch:
Der Staat würde hier möglicherweise Verantwortung teilweise auf Privatpersonen verlagern, obwohl die Fahrausbildung bisher bewusst ein streng regulierter Bereich ist.
Viele Kollegen verstehen deshalb nicht, worauf diese Reform rechtlich und praktisch langfristig überhaupt aufbauen soll.
Denn am Ende geht es nicht nur um günstigere Ausbildung —
sondern um Haftung, Verantwortung, Sicherheit und Menschenleben.