Fahrschule Schleswig Holstein

Fahrschule Schleswig Holstein Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von Fahrschule Schleswig Holstein, Fahrschule, Große Burgstraße 16, Lübeck.

Eine neue Website in Lübeck von der Altstadt Fahrschule.www.alfa-luebeck.de
21/06/2017

Eine neue Website in Lübeck von der Altstadt Fahrschule.
www.alfa-luebeck.de

Die Altstadt Fahrschule bietet unseren Fahrschülern und deren Freunden die Möglichkeit an einem Erste-Hilfe-Kurs direkt vor Ort teilzunehmen.

Höhere Strafen, neue Schilder ....
15/04/2013

Höhere Strafen, neue Schilder ....

Die lange geplante Änderung der StVO wird nun in die Tat umgesetzt: Mit dem vollständigen Neuerlass der StVO tritt am 1. April 2013 die „Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung“ in Kraft.

Für alle, die bereits im Berufsleben stehen ...
02/01/2013

Für alle, die bereits im Berufsleben stehen ...

Den Urlaub einfach mal verdoppeln: Was unglaublich klingt, ist mit einer cleveren Urlaubsplanung möglich. Sie müssen Brückentage nur optimal nutzen.

20/09/2012

Neue Klassen AM und A2

Kleinkrafträder mit zwei oder drei Rädern und vierrädrige Leichtfahrzeuge wie zum Beispiel Quads wurden bisher in den Führerscheinklassen M und S untergebracht. Für sie wird die neue Klasse AM eingeführt. Sie gilt für Fahrzeuge, die eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einen maximalen Hubraum von 50 ccm bzw. 4 kW Leistung.

Auch Motorräder mit einer maximalen Motorleistung von 35 kW und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von höchstens 0,2 kW/kg erhalten eine neue Klasse A2. Bisher wurden sie in die Klasse A (beschränkt) eingeordnet. Fahrzeuge der neuen Klasse A2 dürfen ab dem 19.01.2013 mit einem Führerschein der Klasse A (beschränkt) gefahren werden. Nach zwei Jahren entfällt die Beschränkung.

Änderungen in der Klasse A1

Dieser Führerschein galt für Krafträder mit einem maximalen Hubraum von 125 ccm und einer maximalen Motorleistung 11 kW. Die Eingrenzung wird durch eine weitere Angabe ergänzt: So muss ab dem 19.01.2013 auch ein maximales Verhältnis Leistung/Gewicht von 0,1 kW/kg eingehalten werden. Dieser Zusatz betrifft nur Krafträder, die nach dem Stichdatum erstzugelassen werden. Weiterhin entfällt die 80-km/h-Begrenzung, die bisher für 16- und 17-Jährige galt.

Leichterer Zugang zu höheren Fahrerlaubnisklassen

Bei den Zweiradklassen wird der Zugang zu höheren Klassen erleichtert: Wer zwei Jahre Erfahrung in einer niedrigen Klasse sammelt, muss nur noch eine praktische, aber keine theoretische Prüfung mehr ablegen, um in die nächsthöhere Fahrerlaubnisklasse zu kommen. Dies gilt für den Übergang von A1 zu A2 sowie A2 zu A. Für den Direkterwerb eines Führerscheins der Klasse A wird das Mindestalter von 25 auf 24 Jahre herabgesetzt.

Neue Regeln für Trikes

Die Neuregelung betrifft nur Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis ab dem 19.01.2013 erhalten: Ab diesem Datum ist ein Mindestalter von 21 Jahren zum Fahren von Trikes erforderlich sowie ein Führerschein der Klasse A.

Anhänger

Für alle Motorradfahrer, die ihre Fahrerlaubnis am 19.01.2013 oder später erwerben, gilt, dass sie keine Anhänger mehr mit ihrem Kraftrad mitführen dürfen.

16/09/2012

Führerscheinklassen ab 2013

Am 19.01.2013 treten einige Änderungen zur Fahrerlaubnis in Kraft. Nur Führerscheine, die ab diesem Datum ausgestellt werden, sind von etwaigen Einschränkungen gegenüber der alten Regelung betroffen. Für alle, deren Fahrerlaubnis vor dem Stichdatum ausgestellt wurde, gilt Bestandschutz. Von Verbesserungen und Erweiterungen der Fahrerlaubnis profitieren dagegen alle Führerscheinbesitzer.

Gültigkeitsdauer der Führerscheine

Erstmals werden alle Führerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt werden, auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Frist müssen die Papiere umgetauscht werden. Dazu sind aber keine neuen ärztlichen Untersuchungen oder Fahrtests nötig. Auch alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis 2033 einmalig umgetauscht werden.

16/09/2012

Neue Theorieprüfung ab 1.10.2012: Die Variationen kommen!

Du wirst nach dem 1. Oktober 2012 deine theoretische Führerscheinprüfung machen? Dann sind die neuen Variationen bereits Bestandteil deiner Prüfung.

Was ändert sich für dich durch die Fragenänderung zum 1. Oktober 2012?

Ab Oktober wird es in deiner Prüfung Fragen geben, bei denen nicht mehr das ursprüngliche amtliche Bild geprüft wird, sondern eine geheime Variation davon. Fragen, zu denen es Variationen gibt, heißen offiziell „Mutterfragen“. In deiner Prüfungsvorbereitung haben wir diese Fragen für dich mit den Buchstaben „M“ für Mutterfrage und „V“ für Variation gekennzeichnet.

Was steckt hinter den Variationen?

Bei den Variationen werden bestimmte Merkmale der ursprünglichen Frage verändert, beispielsweise die Farbe oder Art der Fahrzeuge (Pkw, Lkw, Traktor, Motorrad) oder die Umgebung. Wichtig für dich ist zu wissen, dass die Verkehrssituation dahinter aber immer gleich bleibt.

Verstehen statt Auswendiglernen

Für die neue Prüfung ist es also wichtig, dass du die Situation hinter dem Bild verstanden hast. Variationen Auswendiglernen bringt dir nichts, weil du das Bild in der Prüfung möglicherweise zum ersten Mal siehst und auch nicht bekannt ist, wie viele Variationen es von einer Mutterfrage gibt.

Top-vorbereitet zur neuen Prüfung!

Viel Erfolg wünscht dir deine Fahrschule....

05/09/2012
05/09/2012
05/09/2012
05/09/2012
05/09/2012

Adresse

Große Burgstraße 16
Lübeck
23552

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