20/09/2012
Neue Klassen AM und A2
Kleinkrafträder mit zwei oder drei Rädern und vierrädrige Leichtfahrzeuge wie zum Beispiel Quads wurden bisher in den Führerscheinklassen M und S untergebracht. Für sie wird die neue Klasse AM eingeführt. Sie gilt für Fahrzeuge, die eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einen maximalen Hubraum von 50 ccm bzw. 4 kW Leistung.
Auch Motorräder mit einer maximalen Motorleistung von 35 kW und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von höchstens 0,2 kW/kg erhalten eine neue Klasse A2. Bisher wurden sie in die Klasse A (beschränkt) eingeordnet. Fahrzeuge der neuen Klasse A2 dürfen ab dem 19.01.2013 mit einem Führerschein der Klasse A (beschränkt) gefahren werden. Nach zwei Jahren entfällt die Beschränkung.
Änderungen in der Klasse A1
Dieser Führerschein galt für Krafträder mit einem maximalen Hubraum von 125 ccm und einer maximalen Motorleistung 11 kW. Die Eingrenzung wird durch eine weitere Angabe ergänzt: So muss ab dem 19.01.2013 auch ein maximales Verhältnis Leistung/Gewicht von 0,1 kW/kg eingehalten werden. Dieser Zusatz betrifft nur Krafträder, die nach dem Stichdatum erstzugelassen werden. Weiterhin entfällt die 80-km/h-Begrenzung, die bisher für 16- und 17-Jährige galt.
Leichterer Zugang zu höheren Fahrerlaubnisklassen
Bei den Zweiradklassen wird der Zugang zu höheren Klassen erleichtert: Wer zwei Jahre Erfahrung in einer niedrigen Klasse sammelt, muss nur noch eine praktische, aber keine theoretische Prüfung mehr ablegen, um in die nächsthöhere Fahrerlaubnisklasse zu kommen. Dies gilt für den Übergang von A1 zu A2 sowie A2 zu A. Für den Direkterwerb eines Führerscheins der Klasse A wird das Mindestalter von 25 auf 24 Jahre herabgesetzt.
Neue Regeln für Trikes
Die Neuregelung betrifft nur Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis ab dem 19.01.2013 erhalten: Ab diesem Datum ist ein Mindestalter von 21 Jahren zum Fahren von Trikes erforderlich sowie ein Führerschein der Klasse A.
Anhänger
Für alle Motorradfahrer, die ihre Fahrerlaubnis am 19.01.2013 oder später erwerben, gilt, dass sie keine Anhänger mehr mit ihrem Kraftrad mitführen dürfen.