14/02/2021
Ab dem 15.2. können die Fahrschulen eingeschränkt wieder öffnen. Fahrstunden und Prüfungen sind nur für Fahrschüler möglich, die die angestrebte Fahrerlaubnis dringend für die Berufsausbildung brauchen. Dieses muss durch den Arbeitgeber oder die Ausbildungsstätte schriftlich nachgewiesen werden. Alle anderen Fahrschüler müssen leider weiterhin noch warten.