03/03/2020
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Wann zahlt die Versicherung für Sturmschäden am Auto?
Erst kam Sabine, dann Victoria. Die zwei „Damen“ waren jedoch nicht gut gestimmt und fegten mit Orkanböen über Deutschland hinweg. Die Folgen waren Schäden an Haus und Auto durch herabfallende Dachziegel, Äste und andere herumgewirbelte Gegenstände, die während der Stürme nicht niet- und nagelfest waren. Viele Deutsche fragen sich nun, wann die Versicherung für die Schäden einspringt.
Schäden am Auto: Schutz nur mit Teilkaskoversicherung
„Wer einen Schaden durch den Orkan Sabine zu beklagen hat, sollte unverzüglich seinen Finanzberater kontaktieren, um das weitere Vorgehen abzuklären.“ Darauf weist die Finanzberatungsgruppe Plansecur momentan hin und schreibt: Sofern eine Hausratversicherung besteht, sind automatisch auch Sturmschäden (ab Windstärke 8) abgedeckt. In der Gebäudeversicherung muss das Sturmrisiko ausdrücklich abgeschlossen worden sein. Wer sein Auto gegen Sturmschäden versichert wissen möchte, benötigt den Teilkasko-Abschluss.
Eine Wohngebäudeversicherung umfasst in der Regel nicht nur alle direkten Schäden, sondern auch Folgeschäden, wenn etwa das Dach durch den Sturm undicht wird und Regen eindringt. Werden durch einen Sturm auch Fenster- und Türscheiben oder Glas-Wintergärten beschädigt, ist keine separate Glasversicherung für eine Entschädigung erforderlich. Die Versicherung übernimmt die Kosten, um das Gebäude wieder in Stand zu setzen. Die Hausratversicherung zahlt für den beschädigten Hausrat. Schäden am Auto übernimmt die Teilkaskoversicherung.
Schäden durch Bäume sind ein immer wiederkehrender Streitpunkt. Fallen ein Baum oder abstürzende Äste während eines Sturmes auf das eigene Haus, so greift die Sturmversicherung des Hauseigentümers. Es spielt dabei keine Rolle, wo der Baum stand oder noch steht. Wenn im Zuge eines Sturmes umstürzende Bäume oder auch herunterfallende Ziegel ein Auto beschädigen, erhält der Eigentümer nur eine Entschädigung, wenn er zuvor eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat. Tipp: Es gibt auch Schäden durch Bäume, Äste oder Ziegel, die ohne Sturmeinwirkung eintreten. In diesem Fall ist für jeden Hauseigentümer der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerversicherung empfehlenswert. Diese setzt sich mit dem Anspruch des Geschädigten auseinander und prüft für ihren Kunden, ob eine Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht vorgelegen hat.
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