18/03/2024
1. Reparaturkosten
Reparaturkosten decken die Ausgaben für die Wiederherstellung Ihres beschädigten Fahrzeugs. Sie basieren auf einem Kostenvoranschlag zum Beispiel aus einem Gutachten.
2. Wiederbeschaffungsaufwand
Der Wiederbeschaffungsaufwand bezieht sich auf die Kosten für den Erwerb eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs, wenn Ihr Originalfahrzeug nicht mehr reparabel ist. Er wird anhand des aktuellen Marktwerts ähnlicher Fahrzeuge bestimmt.
3. Wertminderung
Wertminderung ist der Verlust an Marktwert Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall und der anschließenden Reparatur. Der Betrag wird zum Beispiel durch einen Sachverständigen festgelegt und spiegelt den verminderten Verkaufswert wider.
4. Sachverständigenkosten
Sachverständigenkosten entstehen durch die Bewertung des Schadens und der Reparaturkosten durch einen Gutachter.
5. Mietwagen oder Nutzungsausfall
Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall repariert wird, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung. Dies dient der Kompensation für die Zeit, in der Ihr Fahrzeug nicht zur Verfügung steht.
6. Schmerzensgeld
Schmerzensgeld wird Ihnen für physische und psychische Leiden zugesprochen. Die Höhe hängt von der Schwere der Verletzungen und den daraus resultierenden Folgen ab.
7. Arzt- und Heilbehandlungskosten
Diese Kosten umfassen alle medizinischen Ausgaben, die durch die Behandlung von Unfallverletzungen entstehen. Sie beinhalten Ausgaben für ärztliche Behandlung, Medikamente und Rehabilitation.
8. Unkostenpauschale
Die Unkostenpauschale dient der Abdeckung kleinerer Ausgaben ohne Einzelnachweis, die im Zuge der Schadensregulierung entstehen. Sie umfasst beispielsweise Porto-, Telefon- oder Fahrtkosten.
9. Rechtsanwaltskosten
Rechtsanwaltskosten fallen an, wenn zur Durchsetzung der Schadenersatzansprüche ein Anwalt hinzugezogen wird.