21/01/2025
Achtung: Auch vermeintlich kleine Schäden verursachen hohe Kosten!
Im folgenden Fall handelte es sich um ein Schadensereignis, wobei die Fahrertür vom Schädiger, die Beifahrertür des Geschädigten leicht touchierte.
Der Schädiger wollte dem Geschädigten lediglich 50,- Euro anbieten und die gegnerische Versicherung beunruhigte den Geschädigten, dass dies ein Bagatellschaden sei und ein Kostenvoranschlag genüge.
Der Geschädigte beauftragte trotzdem einen unabhängigen Sachverständigen seines Vertrauens.
Der Schaden betrug am Ende knapp 2.000 Euro, und eine Wertminderung wurde mit 150,00 Euro festgesetzt.
Hinzu kam die Erstattung der Mietwagenkosten.
Die Wertminderung wäre durch einen Kostenvoranschlag nicht zustande gekommen, da dies nur durch einen Sachverständigen festgelegt werden kann.