Fahrschule Hunger

Fahrschule Hunger ...noch Fragen?

Theorieunterricht
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 18.30 bis 20.00 Uhr


Motorradspezifischer Theorieunterricht
Montag von 18.30 bis 20.00 Uhr

+++ Wir suchen Verstärkung +++Wir suchen ab sofort für unser Team einen/eineBüroassistent*in (m/w/d)für den Aufgabenbere...
08/02/2022

+++ Wir suchen Verstärkung +++

Wir suchen ab sofort für unser Team einen/eine

Büroassistent*in (m/w/d)

für den Aufgabenbereich der Kundenbetreuung, Verwaltung von Daten, Organisation von Prüfungen und Korrespondenz mit den Behörden.

Einfach unter [email protected] oder 08024 7686 bewerben. Gerne auch als PN!

Wir freuen uns auf Dich!

+++ 2G in Fahrschulen +++Ab Mittwoch, den 24.11.2021 gilt bayernweit für alle Fahrschulen die 2G-Regel!Dies bedeutet, da...
20/11/2021

+++ 2G in Fahrschulen +++
Ab Mittwoch, den 24.11.2021 gilt bayernweit für alle Fahrschulen die 2G-Regel!
Dies bedeutet, dass eine Teilnahme am theoretischen sowie praktischen Unterricht nur noch unter folgenden Voraussetzungen möglich ist:
Vollständig geimpft
Genesen (Nachweis nicht älter als 6 Monate)
Ein negativer Testnachweis jeglicher Art ist somit nicht mehr ausreichend.

09/05/2020

Wir freuen uns darauf, dass es am Montag endlich wieder mit Fahrstunden und Theorie weiter geht. Bitte schaut Euch kurz die wichtigsten Hygienetipps an, dann steht dem Fahrunterricht nix mehr im Wege

20/12/2019

+++ ABSOLUT BREAKING NEWS +++
Nun also doch...
Pkw-Führerschein künftig ausreichend für Leichtkrafträder

Pkw-Führerscheininhaberinnen und -inhaber können künftig kleinere Motorräder bis 125 cm³ fahren, ohne dazu eine eigene Prüfung ablegen zu müssen: Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 einem entsprechenden Verordnungsvorschlag der Bundesregierung zugestimmt.
Wer mindestens 25 Jahre alt und seit fünf Jahren im Besitz der Klasse B ist, erhält nach einer Schulung mit neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten aus Theorie und Praxis die Berechtigung, in Deutschland auch Leichtkrafträder der Klasse A1 zu führen. Eine Prüfung zu den erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten ist nicht vorgesehen.

Kleinere Änderungen im Bundesratsverfahren

Der Bundesrat knüpfte seine Zustimmung an einige Änderungen am Rechtstext der Verordnung, die überwiegend redaktioneller Natur sind.

Verkündung und Inkrafttreten

Setzt die Bundesregierung die Korrekturen um, kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden lassen. Sie soll am Tag darauf in Kraft treten.

18/12/2019

+++ BREAKING NEWS +++
Verkehrsausschuß spricht sich gegen 125er mit Fahrerlaubnis B aus! Am 20.12. steht die Entscheidung zur Sache auf der Tagesordnung des Bundesrats. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat der Empfehlung des Verkehrsausschußes folgt und den Entwurf des Ministeriums ablehnt.

28/11/2019

+++ NEWS +++
AUTOMATIKREGELUNG

Eben erreichte uns folgende Nachricht aus dem Bundesverkehrsministerium:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
auf diesem Weg möchte ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass die EU-Kommission in einem Schreiben vom 26.11.2019 mit Maßgaben Erleichterungen bei der Automatikbeschränkung zugestimmt hat.
Danach kann künftig nach gegenwärtigen Überlegungen des BMVI unter folgenden Bedingungen auf den Eintrag der Automatikbeschränkung verzichtet werden:

Der Bewerber absolviert während der Ausbildung in der Fahrschule zusätzlich eine Schulung in einer Fahrschule im Umfang von mindestens 10 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug. Diese Schulung soll die Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, um ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher zu beherrschen.
Die Schulung schließt ab mit einem Test von mindestens 15 Minuten, in dem der Bewerber nachweist, dass er die speziellen Anforderungen an Schaltfahrzeuge bewältigen kann. Dazu gehören u. a. Anfahren am Berg, Abbiegen, Vorfahrtsituationen sowie eine umweltschonende Fahrweise.
Der Fahrlehrer bestätigt die Teilnahme an der Schulung und das Bestehen des Te**es.
Bei Vorlage dieser Bescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde entfällt die Eintragung der Beschränkung auf Automatikfahrzeuge im Führerschein.
Durch geeignete Maßnahmen (wie z. B. einheitliche Vordrucke, Anzeigepflichten der Fahrschule, Fahrschulüberwachung) wird die Qualität dieser Maßnahme und insbesondere die Unparteilichkeit von Fahrschule und Fahrlehrern sichergestellt.
Die Auswirkungen dieser Maßnahme werden evaluiert.
Das BMVI beabsichtigt, auf dieser Grundlage eine entsprechende Änderungsverordnung vorzubereiten.

31/10/2019

Countdown läuft...
Noch 5 Tage

Wurde auch Zeit 😉
05/12/2018

Wurde auch Zeit 😉

Schon seit Jahren bemängelt der ADAC, dass es in Deutschland viel zu viele überflüssige Verkehrsschilder gibt – vom sogenannten Schilderwald ist die Rede. Nun hat das Verkehrsministerium reagiert und ein neues Verkehrsschild eingeführt, das Autofahrer vor Streckenabschnitten mit besonders viel...

04/05/2018

Da hätte man ja mal früher drauf kommen können 🤔

14/04/2018

Die beste Absolventin aus den Fahrlehrerprüfungen des vergangenen Jahres kommt mal wieder aus dem Hause !
Herzlichen Glückwunsch, Saskia Wagner. 💐
Und natürlich auch Gratulation zur tollen Ausbildung durch die Fahrschule Weilheim, Staltmayr. TOP!!!

Adresse

Münchner Str. 57
Holzkirchen
83607

Öffnungszeiten

Dienstag 08:30 - 11:30
16:30 - 18:30
Mittwoch 16:30 - 18:30
Donnerstag 16:30 - 18:30

Telefon

+4980247686

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