05/02/2026
Ambientebeleuchtung – was ist rechtlich erlaubt?
Das Fahrzeugcockpit bietet für die Nachrüstung mit LEDs eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten. Ob 1:1-Austausch der üblichen Glühlampen durch LEDs oder eine Ambientebeleuchtung im Fahrzeuginneren – die Innenraumbeleuchtung sowie erlaubte Lichtfarben werden in der StVZO nicht explizit aufgeführt.
Für die Außenbeleuchtung gelten zudem folgende Regeln:
➡️ Rück- und Bremslichter müssen rot strahlen, die Scheinwerfer weiß und Blinker gelb, andere Farben sind nicht gestattet
➡️ Unterbodenbeleuchtung ist verboten
➡️ Zusatzscheinwerfer müssen ein Paar bilden, welches symmetrisch und in gleicher Höhe in das Fahrzeug integriert wird
Wir beraten dich gerne, wenn du die Ambientebeleuchtung nachrüsten möchtest!
Dein Team von BAT Die Meisterwerkstatt
☎️ 07471 6222940