15/05/2019
Wozu braucht man einen Sachverständigen und Gutachter überhaupt ??
Ein Schaden am Auto ist ärgerlich. Dazu kommt, dass man einen unerwünschten Aufwand hat. Für viele Menschen stellt sich dann die Frage, wie die Höhe des Schadens bestimmt werden kann oder wer überhaupt der richtige Ansprechpartner ist. Die richtige Antwort lautet: Ein KFZ-Gutachter.
Aus diesem Grund braucht man einen KFZ-Gutachter.
Sobald der Unfall unverschuldet ist, müssen die Kosten für ein Gutachten zur Feststellung der Schadenshöhe von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Auf diese Weise geht man kein Risiko ein, wenn man einen unabhängigen KFZ-Gutachter um Rat fragt. Ganz im Gegenteil. Man holt sich einen erfahrenen Fachmann an seine Seite, welcher einen in allen technischen Fragen unterstützen kann. Auf keinen Fall sollte man sich von der gegnerischen Versicherung davon überzeugen lassen, den hauseigenen KFZ-Gutachter in Anspruch zu nehmen. Dieser steht nämlich nicht auf der eigenen Seite. Diese Personen handeln ganz im Interesse der Versicherung.
Nur ein unabhängiger KFZ-Gutachter kann den Schadensersatz zuverlässig ermitteln. Der KFZ-Gutachter wird das Fahrzeug ausführlich begutachten und eine zuverlässige Einschätzung über die Höhe des Schadensersatzes geben.
Wann braucht man einen KFZ-Gutachter?
Sollte für einen Laien erkennbar sein, dass der Schaden unter 1.000 Euro liegt, so kann man auf die Erstellung eines Gutachtens verzichten. In der Regel ist in diesem Fall ein Kostenvoranschlag völlig ausreichend. Doch ist die Entscheidung, ob ein Bagatellschaden vorhanden ist oder nicht, nicht so einfach für eine unerfahrene Person zu erkennen.
In diesem Fall kann ein vertrauenswürdiger KFZ Gutachter kostenlos beraten. Weiterhin muss man bei modernen Fahrzeugen meistens nicht von Bagatellschaden ausgehen. Selbst wenn ein harmloser Kratzer vorliegt, kann sich dahinter ein viel größerer Schaden verstecken. Ein professioneller und fachkundiger Sachverständiger kann auch diese weniger offensichtlichen Schäden aufdecken.
Der Vorteil eins KFZ-Gutachters
Die geschädigte Person hat grundsätzlich das Recht einen unabhängigen KFZ-Gutachter seines Vertrauens in Anspruch zu nehmen. Die Kosten hierfür muss die Versicherung des Verursachers übernehmen und auch die Kosten eines Rechtsanwaltes ebenfalls übernehmen. Natürlich wird das vielen Versicherungen nicht gefallen. Wer sich nämlich nicht nur auf den Kostenvoranschlag seiner Wertstatt verlässt, wird nicht selten eine böse Überraschung erleben.
Nur ein kompetenter Gutachter ist in der Lage den Unfallschaden vollständig zu dokumentieren und den Schadenersatz festzulegen. Darüber hinaus kann diese Person auch Stellung zu Vorschäden beziehen.
Dieses gilt natürlich auch für Krafträder, LKWs, Anhänger und nahezu allen Fahrzeugarten die sich im Straßenverkehr bewegen. Sogar wenn Sie ein Boot mit einem Anhänger befördern, wäre in diesem Fall ein KFZ-Sachverständiger /
KFZ-Gutachter der richtige Ansprechpartner.
Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen zu diesen Thema zur Verfügung.
Eine Beratung ist bei mir stehts kostenlos und unverbindlich.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Dannehl