16/12/2018
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Vorsicht bei Versicherungs-Apps
Da es im Umgang mit Kfz-Haftpflichtversicherungs-Apps immer häufiger zu Problemen kommt, möchten wir noch einmal auf dieses Thema aufmerksam machen.
Zahlreiche Versicherungen runden Ihr Angebot durch sogenannte Schaden-, Unfall- oder Service-Apps ab. Im Falle eines Unfalls bieten die Smartphone-Applikationen Nutzern u.a. die Möglichkeit, den Schaden per Foto an die Versicherung zu übermitteln. Auf diese Weise stellen die Versicherungen den Anwendern eine schnelle Abwicklung sowie Überweisung des Auszahlungsbetrags in Aussicht.
Was so reizvoll klingt ist jedoch mit Vorsicht zu genießen. Die Anwendung solcher Schaden-Apps birgt verschiedene Risiken, die nicht selten dazu führen, dass Unfall-Opfer auf hohen Kosten sitzen bleiben. Indem Schäden möglichst klein gerechnet werden, wehren Versicherungen berechtigte Ansprüche geschädigter Opfer ab.
Zum einen besteht die Gefahr von Tipp- und Flüchtigkeitsfehlern. Falsche Angaben im Online-Formular führen zu widersprüchlichen Fakten, die nachträglich nur schwer zu korrigieren sind und im Zweifel zu einer Kürzung der Versicherungsleistung führen. Zum anderen bilden die Beweisfotos per Smartphone nur oberflächliche Schäden ab, technische Defekte bleiben oft unbemerkt. Sobald die Versicherung gezahlt hat, gilt der Fall als abgewickelt. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass der Schaden größer ist, als angenommen, haben Unfall-Opfer kaum eine Chance, dagegen anzugehen.
Versicherungen sind in der Pflicht, neben dem reinen Schaden auch Gutachter- und Anwaltskosten zu übernehmen. Darüber hinaus haben unschuldig Geschädigte Anspruch auf einen Nutzungsausfall des Fahrzeuges oder einen Mietwagen und einen Ausgleich für die Wertminderung des Unfallautos.
Aus diesen Gründen raten wir Ihnen dringen von Ihrem Recht Gebrauch zu machen und bei einem Unfall nicht auf das Gutachten eines freien, unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu verzichten und einen Rechtsanwalt für der Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen.
Quelle: Servicezeit | 11.04.2018 | WDR