07/06/2026
📢 Neue Pflegereform – endlich wieder Klarheit für echte Pflege!
*Zum aktuellen Stand:*
Am *04.06.2026* wurde der erste *Referentenentwurf* des Bundesgesundheitsministeriums vorgestellt. Der Gesetzentwurf befindet sich jetzt in der Ressortabstimmung mit Arbeits- und Finanzministerium.
Im Kabinett soll er frühestens am *24.06.2026* beraten werden. Danach geht’s in Bundestag + Bundesrat. Änderungen sind möglich und wahrscheinlich.
In Kraft treten soll die Reform möglichst *Ende 2026*. Bis dahin gelten die heutigen Regeln weiter.
*Die 7 Kernpunkte der geplanten Reform:*
1. *Entlastungsbetrag §45b*: PG1 entfällt ab 01.01.2027 → ersetzt durch „Pflegebegleitung“ ab 2028. PG2-5 bleibt bei 131€/Monat.
2. *Zugang zu Pflegegraden*: Wird schwieriger. Schwellenwerte bei Begutachtung werden angehoben. Bestandsschutz für alle die schon eingestuft sind.
3. *Pflegebeiträge*: Kinderlose +0,1% auf 0,7%. Mini-Jobber sollen auch einzahlen.
4. *Rentenbeiträge für pflegende Angehörige*: Kürzung auf 70% der bisherigen Beiträge ab 01.01.2027 = 30% weniger Rentenpunkte.
5. *Neues Sozialraumbudget*: Ab 2027 für Nachbarschaftshilfe. Bundesweite Richtlinien erst ab 01.01.2028.
6. *Pflegebegleitung ab 2028*: Neues Instrument für PG1 statt Geld – fachliche, präventionsorientierte Begleitung.
7. *Eigenanteil Pflegeheim*: Zuschuss-Stufen greifen erst nach je 18 Monaten statt 12 Monaten.
*Und ja, ich stimme zu was Pflegegrad 1in Zukunft angehen könnte.*
Zur Begründung:
Den *Entlastungsbetrag §45b SGB XI* gibt’s seit *2017*: 125€ monatlich für alle Pflegegrade 1-5.
Seit *01.01.2024* sind es *131€ monatlich*.
Die Idee war gut: Angehörige entlasten, haushaltsnahe Hilfe finanzieren.
*Was ist passiert? Es wurde ein Pilotprojekt ohne Leitplanken.*
Plötzlich durfte „jeder“ anbieten. Der Markt wurde überschwemmt. Um den Entlastungsbetrag zu nutzen reicht eine Gewerbeanmeldung.
*Schuster bleib bei deinen Leisten.*
Keiner würde auf die Idee kommen, einfach so einen Kindergarten zu eröffnen oder eine Werkstatt zu leiten ohne klare Strukturen, ohne Fachwissen, ohne Kontrolle.
Senioren sind genauso schutzbedürftig wie Kinder. Sie verdienen den gleichen Schutz und die gleiche Fachlichkeit. Punkt.
*Mein Punkt als Pflegedienst:*
1. *Transparenz*: Wir Pflegedienste stehen unter Tarifzwang. Unsere Abrechnungen sind gläsern, prüfbar, korrekt.
2. *Kosten*: Viele dieser neuen Dienste sind teurer als wir – ohne die gleiche Qualität, ohne Fachpersonal, ohne Kontrolle.
3. *Gleiches Spiel bei Tagespflege*: Den Rahmenplan im Saarland zu erfüllen kostet Kraft, Zeit, Geld, Herzblut. Die Hürden sind hoch – und das ist gut so! Trotzdem durfte „jeder“ betreuen. Ergebnis: Schindluder auf Kosten der Pflegebedürftigen.
Der Entwurf bringt den roten Faden zurück.
Endlich wieder Struktur. Endlich wieder Sinn in unserer Arbeit. Endlich Schutz für die Menschen, um die es wirklich geht: Unsere Pflegebedürftigen.
Klartext: Gute Pflege braucht Regeln, Kontrolle und Fachwissen. Alles andere ist Spielerei auf dem Rücken der Schwächsten.
Nur mal so :
*📊 Was muss man „auf den Tisch legen“ um als Pflegedienst zu starten?
*Pflegedienst / Ambulant:*
- Leitung: Pflegefachkraft + PDL-Qualifikation + 2 Jahre Berufserfahrung/ Teamleitung
- Personal: Nur examiniert + nachweisbare Schulungen
- Räume: Büro, Dokumentation, Hygieneplan, Notfallkonzept
- Nachweise: Kassen-Zulassung, MDK-Prüfung, Konzept, Wirtschaftlichkeit
- Kontrolle: MDK unangemeldet, regelmäßig
- Investition: 5-stellig für Personal, Auto, Software, Miete, Versicherungen
- Verantwortung: Pflege, Behandlung, Medikamente, Dokumentation, Haftung
7 Tage 24Stunden geöffnet .
*Tagespflege:*
- Leitung: Pflegefachkraft + extra Qualifikation für Betreuung
- Personal: Fachkräfte + Betreuungskräfte nach Personalschlüssel
- Räume: Rahmenplan Saarland – Mindestfläche, Ruheraum, Küche, barrierefrei, Außenfläche
- Nachweise: Pflegekassen-Zulassung, MDK-Prüfung, Hygiene, Brandschutz, Betreuungskonzept
- Kontrolle: MDK + Heimaufsicht, regelmäßig
- Investition: 6-stellig für Umbau, Miete, Ausstattung, Personal
- Verantwortung: Betreuung, Aktivierung, Versorgung, Haftung
Sicherheitsbeleuchtung/ Rettungszeichenleuchten an Decken
Klingelanlage
*Haushaltsnahe Dienste §45b:*
- Leitung: Keine Pflegeausbildung nötig
- Personal: Jeder ohne Qualifikation möglich
- Räume: Keine Räume nötig, „von zuhause aus“ reicht
- Investition: Fast 0€ – Handy + Gewerbeanmeldung reicht.
- Verantwortung: Haushalt, Einkauf, Gesellschaft leisten.
Betreuung ohne Qualifikation/ Schulung erlaubt.
*Ergebnis:*
Für einen Pflegedienst oder eine Tagespflege musst du Jahre investieren, Fachwissen nachweisen, Räume schaffen, dich prüfen lassen.
Für Haushaltsnahe Dienste reicht ne Gewerbeanmeldung.Man muss einfach verstehen, dass wir die gleichen Gelder beziehen und dass ist nicht fair .
Man kann doch nicht einem Malermeister das gleiche Geld geben wie einem Lehrling ? Und dem Lehrling auch noch erlauben teurer zu sein. Deshalb fühlen viele zugelassene Pflegedienste und Tagespflegen, sich auf gut Deutsch veräppelt.
Es gibt auch viele gute Haushaltsnahen Dienstleister aber die Masse hat es meiner Meinung nach vergiftet.
Schutz ist keine Option, sondern Pflicht.
*Wichtig: Noch ist es nur ein Entwurf. Änderungen sind möglich bis zum Gesetzblatt.*
Gruß C.Geisbauer