30/12/2016
...bei einem Unverschuldeten (Haftpflichtschaden) Unfall, was tun?
Schnell ist es passiert - durch eine kleine Unachtsamkeit kann es schnell zum Unfall kommen. Wichtig ist, in dieser Situation einen klaren Kopf zu behalten und die richtigen Schritte einzuleiten.
Ihre Rechte:
1. Sie können die Werkstatt selbst
bestimmen!
Versicherungen haben kein Recht, Ihnen
eine andere Werkstatt
vorzuschreiben, - Sie dürfen Ihr Fahrzeug
in einer von Ihnen
ausgewählte Werkstatt reparieren lassen.
-> d.h., Sie entscheiden wo und ob Ihr
Fahrzeug repariert werden
soll
2. Sie können bei einem Freien
Sachverständiger ein Gutachten
beauftragen!
Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen
Sachverständigen ihrer
Wahl zur Beweissicherung und zur
Feststellung von
Schadensumfang, Schadenshöhe,
Wertminderung, Restwert,
Wiederbeschaffungswert und
voraussichtlicher Reparaturdauer
zu beauftragen.
-> Die Kosten für das Gutachten hat die
Versicherung des
Schädigers grundsätzlich zu übernehmen.
Aber: Liegt von vornherein erkennbar nur ein so genannter Bagatellschaden vor (Schadenshöhe - je nach Gerichtsbezirk - nicht höher als ca. 500.- bis 770.- Euro), werden die Kosten für das Gutachten grundsätzlich nicht von der Versicherung des Unfallgegners übernommen.
3. Ihnen steht eine Mietwagen zur Verfügung!
Ist Ihr Auto nach einem Unfall nicht mehr
fahrbereit und muss
schadensbedingt zur Reparatur in der
Werkstatt verbleiben,
können Sie für diesen Zeitraum
grundsätzlich einen Mietwagen
beanspruchen.
Benötigen Sie keinen Mietwagen, können
Sie für die Dauer
alternativ Nutzungsausfall geltend machen.
4. Sie können einen Rechtsanwalt
hinzuziehen!
Die Kosten für den Rechtsanwalt hat die
Versicherung des
Schädigers grundsätzlich zu übernehmen.
Fragen Sie uns, fragen Sie den Profi, - wir helfen Ihnen gerne! :)
Tel.: 07034 - 22 0 33
Ihr Karosserie Nüssle - Team