30/06/2016
Elektromobilität hat viele Seiten !
Elektromobilität (Umweltbonus)
Aktuelles: Nach Vorlage an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 22. Juni 2016 können nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger Anträge gestellt werden. Am 16. Juni 2016 hatte die Europäische Kommission bestätigt, dass der Umweltbonus beihilferechtlich unbedenklich ist und ohne Einschränkung umgesetzt werden kann.
Beachten Sie bitte, dass die Anträge ausschließlich elektronisch gestellt werden können. Das BAFA wird das Online-Portal für die Antragstellung rechtzeitig auf der Internetseite des BAFA freischalten. Vorher gestellte oder per Post eingereichte Anträge können vom BAFA nicht bearbeitet werden und werden zurückgeschickt.
Bis zur Veröffentlichung der Förderrichtlinie bitten wir, von Anfragen Abstand zu nehmen. Neue Informationen zur Förderung werden zeitnah an dieser Stelle veröffentlicht.
Die Förderung gilt rückwirkend für Kauf- oder Leasingverträge, die ab dem 18. Mai 2016 abgeschlossen wurden und die Bedingungen der Förderrichtlinie erfüllen.
Der Umweltbonus in Höhe von 4.000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und in Höhe von 3.000 Euro für Plug-In Hybride wird jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Das zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 Euro aufweisen. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Millionen Euro, längstens jedoch bis 2019. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird.
*Quelle : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle