08/12/2025
WIR WURDEN VERKLAGT - weil wir angeblich unseren Pflichten als Arbeitgeber nicht nachgekommen sind. (In dem angehängten Artikel geht es zwar nicht um uns, sondern um einen Dachdecker aus Duisburg - aber der Klagegrund war der gleiche.)
Wir haben glücklicherweise alles richtig gemacht und aus diesem Grund hat die klagende Partei bei der heutigen Anhörung ihre Klage wieder zurückgezogen / zurückziehen müssen.
Wir denken aber, dass hier aufmerksam gemacht werden müsste - es geht hier nur um einen kleinen Haken, der letztendlich ausschlaggebend war. Als Arbeitgeber sind wir verpflichtet, offene Stellen dem Arbeitsamt zu melden - damit geprüft werden kann, ob diese mit arbeitslosen, schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Denkt bei euren Ausschreibungen immer daran, dem Arbeitsamt einen Vermittlungsauftrag zu erteilen - nur indem wir uns an die Gesetze halten, bieten wir AGG-Hoppern keine Chance.
Für Detailinformationen oder eventuelle Rückfragen könnt ihr euch gerne jederzeit bei uns melden.
PS: Teilt das gerne, damit so viele Menschen wie möglich erreicht werden ..