26/06/2025
Sind die angefochtenen verkehrsrechtlichen
Maßnahmen rechtmäßig oder rechtswidrig? Diese Frage muss in einem umfassenden und sicherlich
zeitintensiven Hauptsacheverfahren seitens des Gerichtes geklärt werden.
Pressemitteilung zur Entscheidung des OVG Münster zur Verkehrsregelung Rüttenscheider Straße (25.06.2025)
Am 24.06.2025 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster mitgeteilt, dass die Stadt Essen
die im Oktober 2024 für die Rüttenscheider Straße in Essen angeordneten Verkehrsregelungen
vorerst wieder in Vollzug setzen darf. Die Beschwerde der Stadt Essen gegen den Beschluss des
Verwaltungsgerichts (VG) Gelsenkirchen vom 21.01.2025 hatte damit Erfolg. Es handelt sich um
ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.
„Die Entscheidung bedeutet allerdings nicht, dass der Zustand vor Klageerhebung 1:1 wieder
hergestellt werden muss“, erläutert Oliver Allesch, Rechtsanwalt und Ratskandidat für
Rüttenscheid-Nord. Hierzu teilt das OVG Münster mit: Die Entscheidung, ob die Stadt Essen von
der hiermit eröffneten Möglichkeit, die seit Januar 2025 abmontierten Verkehrszeichen wieder
aufzuhängen, Gebrauch macht oder das Verkehrskonzept zuvor einer nochmaligen inhaltlichen
Überprüfung unterzieht, fällt in den weiten Entscheidungsspielraum der Verwaltung.
Der CDU-Ortverband Essen-Rüttenscheid begrüßt sowohl das Einreichen der Beschwerde durch die
Stadt Essen als auch die überaus schnelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. Dennoch bleibt
festzustellen, dass die zentrale Frage offenbleibt: Sind die angefochtenen verkehrsrechtlichen
Maßnahmen rechtmäßig oder rechtswidrig? Diese Frage muss in einem umfassenden und sicherlich
zeitintensiven Hauptsacheverfahren seitens des Gerichtes geklärt werden. Die hierfür seitens der
Stadt etablierten Bürgerdialoge haben gezeigt, dass es noch keinen auskömmlichen Kompromiss gibt,
der die Interessen aller Betroffenen hinreichend berücksichtigt.
„Ein ständiges Hin und Her ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht zuzumuten“, ergänzt Jan Lemke,
Ratskandidat für Rüttenscheid-Süd. „Deshalb sollten wir bis zur Entscheidung im
Hauptsacheverfahren den Status quo aufrechterhalten und nach weiteren Lösungen suchen.“
Für uns als CDU-Rüttenscheid bedeutet das: ‚Keine weiteren Experimente auf und mit der RÜ!‘, sagt
der Vorsitzende des Ortsverbands, Benjamin Daniel Thomas.