23/01/2019
MPU Anordnung - Führerschein aus dem Ausland - Begrifflichkeiten
Immer wieder berichten uns Teilnehmer von Angeboten die Fahrerlaubnis im Ausland zu kaufen bzw. zu erwerben ;-). Dabei ist es egal ob es sich um England oder andere Länder auch innerhalb der EU oder auch außerhlab der EU handelt. Das Fahrerlaubnisrecht in Deutschland gibt sehr klare Regeln vor. Natürlich können Menschen aus anderen Ländern, die genau spezifiziert sind, hier in Deutschland legal ein Auto fahren.
Doch ist genauso klar, dass es auch Regeln gibt wer in Deutschland kein Auto fahren darf. Wem in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde und bei dem dazu noch ein medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet wurde, der darf auch nicht mit einer Fahrerlaubnis aus einem anderen Land in Deutschland als Führer eines entsprechenden Kraftfahrzeugs am Straßenverkehr teilnehmen.
Schauen wir uns doch mal den Begriff an. Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet, dass einer Person von einer deutschen Behörde die Erlaubnis entzogen wurde hier in Deutschland ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen und das dazugehörige Dokument wurde einbehalten. Um nun eine erneute Erlaubnis zu erhalten wurde von der Straßenverkehrsbehörde die Auflage erteilt ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen.
Diese Person, die eine solche Auflage erhalten hat, erwirbt in einem anderen Land, ganz offiziell und legal eine Fahrerlaubnis. Das ist völlig in Ordnung, denn die Erlaubnis kann eine deutsche Behörde nur für die öffentlichen Straßen in Deutschland versagen. Dem Erwerb der Fahrerlaubnis in einem anderen Land steht also nichts im Wege, außer vielleicht, wenn die ausländischen Behörden bei den deutschen Behörden nachfragen. Eine Antwort der deutschen Behörden könnte dazu führen, dass der Antrag auf Erteilung einer entsprechenden Fahrerlaubnis abgelehnt wird. Sollten Behörden aus dem Ausland in Deutschland nicht nachfragen, so besteht auch kein Grund den Antrag abzulehnen. Daher wird dem Antrag zugestimmt und der in dem jeweiligen Land vorgeschriebenen Ausbildung und Prüfung steht nichts im Wege. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhält die Person ein Dokument, i.d.R. ein Kartenführerschein auf dem die internationalen Informationen oftmals in Schlüsselzahlen angebenden sind. Jeder europäische Polizist und jede Führerscheinstelle in Europa kann diese Informationen lesen und verstehen.
Nehmen wir mal an sie haben die Auflage bekommen ein positives Gutachten der MPU vorzulegen, um ihre Fahrerlaubnis zurückzuerlangen. Das ist ihnen jedoch zu umständlich und sie bevorzugen es sich mit ihrem Anliegen an jemanden zu wenden, der ihnen einen ausländischen Führerschein verspricht und das ganz legal. Bis hierher ist alles OK. Sie haben ihren neuen Führerschein und kommen mit diesem Führerschein in Deutschland in eine Kontrolle und ich möchte nicht so weit gehen, dass sie hier in Deutschland in einen Unfall geraten. Der Polizist nimmt ihre Karte und macht mit ihren persönlichen Daten wie Name, Vornamen Geburtsdatum … eine Abfrage. Dann erhält der Polizist die Antwort
„Die Erlaubnis am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeug teilzunehmen wurde (von der deutschen Behörde) entzogen und das Dokument, also der nationale Führerschein, wurde einbehalten“
der Polizist wird jetzt anfangen unangenehme Fragen zu stellen. Das ausländische Dokument, welches nach einer vorgegebenen Zeit des Aufenthaltes in Deutschland ohnehin in ein deutsches Dokument umgetauscht werden muss, wird vom deutschen Polizisten einbehalten. Und es wird ein neuer Prozess in Gang gesetzt. Sie werden Post bekommen und ihnen wird „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ vorgeworfen. Jetzt geht das Spiel von neuem los und ob Sie danach jemals ein positives Gutachten der medizisch-pychlogischen Untersuchung erhalten können, ist doch sehr fraglich. Denn dieses Gutachten soll u.a. ergeben, dass sie psychologisch geeignet sind am Straßenverkehr teilzunehmen. Sie sollten auch immer hoffen, dass ihnen nichts passiert, also dass sie nicht in einen Unfall verwickelt werden, denn das hat dann wirklich weitreichende und nicht absehbare Folgen. Daher ist es auf jeden Fall besser sich dieser MPU zu stellen und dieses Gutachten beizubringen.
Gerne helfen wir ihnen dabei. Wir unterstützen sie bei den Formalitäten, wir beraten sie bei den einzelnen Schritten die zu gehen sind und wir begleiten sie durch den gesamten Prozess. Fragen sie an und sichern sie sich ihr kostenfreies Erstgespräch. Erst danach müssen sie sich entscheiden und erst nach diesem Erstgespräch können weitere Kosten für sie entstehen.