12/01/2023
Der Golf GTI – da steckt der Wolf bereits im Motorraum, jedoch in diesem Fall leider auch an der Front. Jetzt weiß jeder der eine Teilkasko besitzt, der Schaden wird durch die Versicherung beglichen, da er den Schutz mit Tieren abdeckt! Falsch!😳
Die Versicherung bestimmt in Ihrer AKB, die vertraglich miteinander vereinbart wird, die Grundlinie. Hierzu haben wir mal 2 Auszüge aus der AKB verschiedener Versicherer beigefügt. Hier wird der Zusammenstoß mit einem Tier verallgemeinert oder sogar genauer definiert!🧐
Unter Haarwild zählen Tiere wie z.B. Reh, Fuchs, Hirsch oder Wildschwein, etc. genauer ist der im Bundesjagdschutzgesetz bestimmt.🙈
Nicht unter Haarwild zählen Tiere wie z.B. der Wolf, diverse Haustiere und Nutztiere.🐄
Wer eine Teilkasko besitzt sollte unbedingt die AKB durchgelesen haben vor Vertragsantritt, wenn nicht dann spätestens jetzt!☝️