13/05/2025
PRESSEBERICHT zum 18. Deutschen Autorechtstag
vom 17. – 18. März 2025 auf dem Petersberg
Hochkarätige Referenten und aktuelle Brennpunkte auf dem Petersberg
Auf dem historischen Petersberg ist am 18. März 2025 die bereits 18. Ausgabe des Deutschen Autorechtstags zu Ende gegangen. An zwei Hauptveranstaltungstagen wurden den zahlreichen Teilnehmern – entweder live vor Ort oder online – in 15 Vorträgen die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung mit Bezug zum Autorecht präsentiert.
BGH-Richter stellen ihre jüngsten Entscheidungen im Kauf-, Leasing- und Verkehrsunfallschadensrecht vor
Inzwischen fest etabliert als herausragende Bestandteile des Programms sind die von BGH-Richtern gewährten Überblicke über die für die Kfz-Branche wichtigsten Entscheidungen aus Karlsruhe. Standen im letzten Jahr noch die Urteile zum sog. „Werkstattrisiko“ im Mittelpunkt der Judikatur des VI. Zivilsenats, ging es dieses Mal um die Folgen dieser Rechtsprechung für andere Schadenspositionen. Bei den Entscheidungen des VIII. Zivilsenats zum Autokauf sowie -leasing wurde u. a. das Verhältnis einer Beschaffenheitsvereinbarung zu einem Gewährleistungsausschluss beleuchtet und der Komplex des Widerrufs von Leasingverträgen behandelt.
Instanzrechtsprechung zum Kauf-, Verkehrsunfallschadens-, Versicherungs- und Verkehrsstrafrecht sowie Überblick über wettbewerbsrechtliche Abmahnungen in der Kfz-Branche
Auch darüber hinaus wurden die Teilnehmer mit für die Praxis hilfreichen Entscheidungen aus den traditionellen Autorechtsgebieten versorgt. Neben ausführlichen Updates zum Verkehrsunfallschadensrecht – einschließlich der Betrachtung der korrekten Ermittlung des merkantilen Minderwerts und aktueller Entwicklungen beim Haushaltsführungsschaden – lag ein Hauptaugenmerk in diesem Jahr auf der Neufassung des § 24a StVG zum Führen eines Kfz unter dem Einfluss von Cannabis. Ebenfalls thematisiert wurden Regressforderungen von Rechtsschutzversicherern gegen Anwaltskanzleien, die im Dieselskandal in Masseverfahren Klagen gegen VW betreuen bzw. betreut haben.
Zudem wurde die wettbewerbsrechtliche Fallrechtspraxis in der Automobilbranche in den Blick genommen. Der Fokus lag dabei auf Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Pkw-EnVKV. Das Referat bildete die thematische Grundlage für die hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion im Anschluss.
> hier geht´s zur Pressemeldung: https://www.deutscher-autorechtstag.de/aktuelles/
> hier geht´s zum ausführlichen Pressebericht als PDF:https://www.deutscher-autorechtstag.de/Dateien/2025/Presse/Pressebericht%2018.%20Deutscher%20Autorechtstag.pdf