09/05/2021
Leider immer noch weit über 150/100.000
Neue Corona-Fallzahlen für die Stadt Delmenhorst stehen hier auf einen Blick bereit. Seit heute (9. Mai) werden durch Bundesrecht Menschen, deren vollständige Corona-Schutzimpfung 14 Tage zurückliegt, und alle Covid-19-Genesenen bei den Kontaktbeschränkungen nicht mehr mitgezählt (auch beim Sport). Sie unterliegen ebenfalls nicht mehr den in der Stadt Delmenhorst geltenden nächtlichen Ausgangsbeschränkungen. Bereits seit Mitte April werden in Niedersachsen vollständig Geimpfte und Genesene den negativ Getesteten gleichgestellt. Sie sind also von Test- und Quarantänepflichten befreit. Die vollständig abgeschlossene Corona-Schutzimpfung ist mit einem Impfausweis oder einer Bescheinigung zu dokumentieren. Gleiches gilt für Covid-19-Genesene.
Außer den vierten Jahrgängen der Grundschulen, den Abschlussklassen und den Förderschulen ist in Delmenhorst ab dem morgigen Montag, 10. Mai auch für den Jahrgang zwölf sowie für abschlussrelevante Bildungsangebote der berufsbildenden Schulen Präsenzunterricht im Wechselmodell (Szenario B ) möglich. Alle anderen Schüler werden weiterhin im Distanzlernen beziehungsweise Homeschooling (Szenario C) unterrichtet, weil der Inzidenzwert in der Stadt über 165 liegt.
Das Land Niedersachsen öffnet im Mai schrittweise die Terminvergabe für Corona-Schutzimpfungen für weitere Personen aus der Priorisierungsgruppe drei. Morgen von 8 Uhr an können sich neben den über 60-Jährigen auch Personen mit bestimmten Vorerkrankungen und Menschen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, sowie bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen für einen Termin im Impfzentrum anmelden. Impfberechtigte Delmenhorster können zur Anmeldung das Impfportal www.impfportal-niedersachsen.de und die Hotline des Landes unter (0800) 9988665 nutzen. Am 17. und 31. Mai folgen die weiteren beiden Öffnungsschritte bei der Terminvergabe, bevor die Priorisierung vollständig aufgehoben werden soll. Welche Personen wann impfberechtigt sind, listet das Land Niedersachsen auf https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/presseinformationen/niedersachsen-legt-fahrplan-fur-terminvergabe-an-angehorige-der-prioritatsgruppe-3-vor-impfberechtigung-erfolgt-in-drei-stufen-beginnend-ab-10-mai-200167.html auf.