KFZ Sachverständiger Frank Kräusslein

KFZ Sachverständiger Frank Kräusslein KFZ Sachverständiger Frank Kräusslein
Zertifiziert für KFZ Schäden und Bewertung
nach DIN ISO / IEC 17024 (Haftpflichtschaden)

Auf den folgenden Seiten erfahren Sie alles über Ihre Rechte,
nach einen unverschuldeten Unfall.

E-Batterie Test in Coburg / bei Interesse können Sie gerne bei uns melden. Mehr Sicherheit für Käufer gebrauchter Elektr...
17/06/2026

E-Batterie Test in Coburg / bei Interesse können Sie gerne bei uns melden.

Mehr Sicherheit für Käufer gebrauchter Elektrofahrzeuge
Aviloo ergänzt seinen Test um eine kostenfreie Batterie-Garantie. Sie gilt für zwölf Monate beziehungsweise bis zu 20.000 Kilometer Fahrleistung und basiert auf dem zertifizierten Batteriezertifikat. Aviloo garantiert, dass der im Test ermittelte SoH-Wert innerhalb von zwölf Monaten nicht unter eine fahrzeugspezifisch berechnete Mindestgrenze fällt. Andernfalls erhält der Fahrzeughalter von Aviloo eine finanzielle Entschädigung.

Unverschuldeter Unfall? Wir helfen Ihnen, wenn es gekracht hat.Kontaktieren Sie niemals direkt die gegnerische Versicher...
17/06/2026

Unverschuldeter Unfall? Wir helfen Ihnen, wenn es gekracht hat.
Kontaktieren Sie niemals direkt die gegnerische Versicherung.

Wir erstellen für Sie ein nachvollziehbares, neutrales und unabhängiges Gutachten nach den aktuellen Herstellervorgaben und Herstellerrichtlinien.

Unser unabhängiges Batteriezertifikat gibt eine fundierte Antwort auf die wichtigste Frage: Wie gesund ist der Akku wirk...
28/04/2026

Unser unabhängiges Batteriezertifikat gibt eine fundierte Antwort auf die wichtigste Frage: Wie gesund ist der Akku wirklich

Wir prüfen gerne Ihr Fahrzeug.

11/03/2026

LG Bremen: Irreführende Online-Werbung mit "zuverlässigem Kfz-Ferngutachten in wenigen Minuten"
19. Februar 2026
Die Werbeaussage im Internet, ein "zuverlässiges" Kfz-Ferngutachten "in wenigen Minuten" zu erstellen, führt Verbraucher in die Irre.
Es ist irreführend, mit einem zuverlässigem Kfz-Ferngutachten in wenigen Minuten zu werben, das rein anhand von Kundenangaben erstellt wird (LG Bremen, Urt. v. 15.01.2026 - Az.: 9 O 1720/24).
Die Beklagte bot auf ihrer Website Kfz-Ferngutachten an, die Verbraucher angeblich “in wenigen Minuten” online erstellen lassen konnten. Sie stellte dies als „zuverlässig“ und fachlich gleichwertig zu einem echten Sachverständigengutachten dar.
Verbraucher sollten lediglich Fotos hochladen und Fragen beantworten, danach sollte bereits ein Gutachten entstehen.
Die Werbeaussagen der Beklagten seien irreführend.
Ein Kfz-Gutachten sei nur dann fachlich zuverlässig, wenn es höchstpersönlich durch einen qualifizierten Sachverständigen erstellt werde. Online-Klickabfragen und Kundenfotos könnten diese persönliche Begutachtung niemals ersetzen.
Die Werbung erwecke jedoch eindeutig den Eindruck, der Verbraucher könne selbst ein vollwertiges Gutachten in kurzer Zeit erzeugen. Und dieses sei zudem auch noch “zuverlässig”.
Dies sei objektiv falsch, da ein Laie weder Schäden fachgerecht dokumentieren könne noch Pflichtaufgaben des Sachverständigen übernehmen dürfe.
Die Begutachtung erfordere eine fachlich geschulte Beurteilung der Schadenstelle, einschließlich der Prüfung möglicher Vorschäden. Etwas, das ein Nutzer nicht leisten könne.
Somit führe die Werbung über wesentliche Eigenschaften der angebotenen Leistung in die Irre:
“Etwaige selbst erstellte Gutachten sind auch nicht zuverlässig, wie die Beklagte ebenfalls mit ihren Werbeaussagen suggeriert. Denn Kfz-Versicherer akzeptieren nur Gutachten als verlässlich, die auf dem allgemein anerkannten Grundsatz höchstpersönlicher Erstellung durch den jeweiligen Kfz-Sachverständigen beruhen. Dieser Grundsatz ist in vielfältiger Hinsicht gesetzlich verankert (…).”
Und weiter:
"Zu Recht ist der Kläger der Auffassung, dass der Online-Auftritt der Beklagten den angesprochenen Verkehrskreisen, zu denen auch die entscheidende Kammer zählt, suggeriert, der Verbraucher könne in wenigen Minuten ein Kfz-Gutachten erstellen, das auch noch zuverlässig sei. Soweit die Beklagte meint, dass es sich lediglich um die Schadensaufnahme handele, so spricht der klare Wortlaut der Werbung dagegen, der dahingeht, dass der Verbraucher sein „Kfz-Gutachten jetzt in wenigen Minuten online“ erstellt"

01/03/2026

Der beratungsresistente Geschädigte ist Opfer seiner eigenen Entscheidung.

Wenn die Überzeugungsversuche des Kfz- Sachverständigen oder Werkstatt in Misstrauen des Geschädigten umschlagen.
Regulierungsangst gepaart mit Unwissenheit führt zu einem weiteren Schaden.
Die Geschädigte kommt in die Werkstatt und schildert folgendes Szenario. Sie habe an einer Kreuzung gestanden und ein unaufmerksamer Verkehrsteilnehmer sei ihr hinten aufgefahren. Für den Fachmann ein klarer Fall, für den Laien, der noch nie mit einem Unfall zu tun hatte, führt einfaches logisches Denken zu dem Ergebnis: Ich muss die Versicherung des Unfallgegners anrufen.
Die Geschädigten Manipulation findet zwischen Geschädigten und Versicherung am Telefon statt.

Verständlich für jemanden, der noch nie mit einem Unfall zu tun hatte. Die Geschädigte ruft die gegnerische Versicherung an und die reagieren erstaunlich freundlich, professionell und sagen der Geschädigten, kein Problem, dafür sind wir da, fahren sie in Ihre oder unsere Werkstatt und lassen sich einen Kostenvoranschlag machen. Wir werden dann die Regulierung übernehmen. Sie brauchen keinen Anwalt usw. Gelingt es der Versicherung durch ihre geschulten Mitarbeiter am Telefon, die Emotionen bzw. die Regulierungsangst des Geschädigten richtig zu nutzen, ist es gelungen, die Illusion einer reibungslosen Schadensabwicklung zu erzeugen. Der Geschädigte glaubt der vermeintlichen "so mächtigen Versicherung". Er ist nun fest davon überzeugt, dass die Versicherung ihm helfen wird. Wer jetzt etwas anderes erzählt, muss zwangsläufig gegensätzliche Interessen haben. Die Geschädigte geht nun mit dem am Telefon erworbenen „Framing“-Wissen in die Werkstatt. Der Meister in der Werkstatt kann die Geschädigte nicht verstehen.

Einen Kostenvoranschlag ? (Richtig benannt nach BGB § 649 Kostenanschlag )

Sie haben den Unfall doch nicht verschuldet, warum wollen sie die Vorteile, die ihnen das Geschädigten Recht bietet, nicht in Anspruch nehmen? Sie haben das Recht, sich kostenlos einen Fachanwalt und einen Kfz-Sachverständigen zu nehmen. Betrachten Sie dies als einen zweiten Schaden, den die Versicherung zusätzlich bezahlen muss.? Auch der Wertverlust ihres Fahrzeugs, der Nutzungsausfall , ist Gegenstand der Bewertung. Die Geschädigte hat nun die Versicherung im Hinterkopf, die waren doch so nett, warum soll ich die jetzt so gnadenlos zur Kasse bitten, Sie kommt unweigerlich zu der Erkenntnis: Die wollen hier nur Kasse machen! Dass ein Kostenvoranschlag keine Beweiskraft hat, wenn es zum Rechtsstreit kommt, kann sie nicht wissen. Wenn die Werkstatt dann reparieren würde, könnte die Versicherung einwenden, das war ein Vorschaden oder die Reparatur war zu teuer etc. Dann müsste die Werkstatt das Geld vom Kunden verlangen. Der entstehende Rechtsstreit kann in Berlin gut zwei Jahre dauern, bis das juristisch geklärt ist. Das Misstrauen kann durch überzeugende Argumente aus dem Weg geräumt werden. Bei einem Teil der Geschädigten wird dies jedoch nicht gelingen. Selbst wenn Konsequenzen angedroht werden, wie dann können wir Ihnen nicht helfen oder Sie müssen bei Abholung dann bezahlen, verstärkt das den Eindruck bei diesen Kunden. Was für ein Gefühl nimmt die Geschädigte aus der Werkstatt dann mit nach Hause?

Die Unfallzeitung gibt ihnen den gut gemeinten Rat, was sie als Geschädigte oder Geschädigter tun sollten, wenn sie in einen Unfall verwickelt worden sind.

* Rufen sie auf keinen Fall zuerst die zu regulierende Versicherung an!
* Bringen sie ihr Fahrzeug in eine Fachwerkstatt.
* Beauftragen sie einen anerkannten Kfz-Sachverständigen, der ein Gutachten über den Zustand und den entstandenen Schaden des Fahrzeugs erstellt. Dieses Gutachten ist für jeden Dritten nachvollziehbar und wird als Beweis anerkannt.
* Ein Richter am Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main sagt! Ein Anwalt ist auch dann notwendig, wenn es sich um einen einfachen Verkehrsunfall handelt. Ohne Anwalt zu regulieren ist aufgrund der Komplexität der Schadenspositionen und der Rechtsprechung fahrlässig! Beauftragen Sie deshalb einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Er wird dafür sorgen, dass sie keinen weiteren Schaden erleiden und dass sie wieder so gestellt werden, wie sie es vor dem Unfall waren.
* noch einmal ganz deutlich, dass die Kosten für den Anwalt und den Sachverständigen von der zu regulierenden Versicherung zu tragen sind.
* Die Wahl eines anderen Weges bedeutet zwangsläufig ein Verlust von Geld.
Warum kürzen die Versicherungen?

Aufgrund eines enormen Verlustes von etwa 3 Milliarden Euro sehen sie sich gezwungen, drastische Maßnahmen zu ergreifen. Viele Kunden reagieren verständlicherweise verärgert auf die Kürzungen. Die damit verbundenen bürokratischen Hürden kosten nicht nur Zeit, sondern stellen auch eine zusätzliche Belastung dar. In dieser schwierigen Situation erinnern sie an das Sprichwort "Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand", um die Komplexität der Lage zu verdeutlichen.

Der Bundesgerichtshof hat hier in Anlehnung an das Sprichwort Gott die Arbeit erleichtert.

Der Bundesgerichtshof hat den Geschädigten aus dem Schadensstreit herausgenommen. Fünf Urteile aus dem ersten Quartal 2024 sind hier ergangen die den Geschädigten klar besserstellen. (Das ist zugegebenermaßen eine Vereinfachung des umfangreichen Themas, aber sie trifft den Kern.) Das heißt, der Schaden wird dem Geschädigten nun ohne Wenn und Aber ersetzt. Kommt es in der Folge zu Streitigkeiten über die Höhe der Reparaturrechnungen, so werden diese zwischen den beteiligten Parteien Werkstatt oder Gutachter ausgetragen und der Geschädigte bleibt außen vor.

Selbst die Medien haben von den Kürzungsexzessen der Versicherungen berichtet.

Stiftung Warentest und viele andre Medien haben bereits über das negative Regulierungsverhalten der Versicherer berichtet. Ich persönlich kann das Verhalten der Versicherung gut nachvollziehen. Wer seine Rechte als Geschädigter nicht wahrnimmt, darf sich nicht wundern, wenn er dafür zur Kasse gebeten wird. Keine wirtschaftlich denkende Organisation würde freiwillig ihr Portemonnaie öffnen.

Fazit: Die neuen BGH-Urteile, die im ersten Quartal 2024 ergangen sind, sprechen sich eindeutig für den Geschädigten aus. Die Rechtslage ist absolut klar, auch wenn sich die Versicherungen nicht unbedingt daranhalten. Aber wenn der Geschädigte den Rat der Unfallzeitung genau beherzigt. Danach sollte der Geschädigte kein Geld verauslagen müssen um seinen Schaden bezahlt oder repariert zu bekommen. Auch die Wertminderung und der Nutzungsausfall wird hierbei berücksichtig.

01/03/2026

Gerbrauchtwagen-Kauf
Käufer von Elektroautos wollen Sicherheit, und 73 % von ihnen halten Batteriezertifikate für wichtig.
Da die Batterie bis zu 40 % des Preises eines Elektroautos ausmachen kann, ist der Zustand der Batterie für Käufer von Gebrauchtwagen entscheidend.
Bei uns können Sie jetzt mühelos ein Batteriezertifikate erwerben und zu Ihren Inseraten hinzufügen und so für Transparenz und Vertrauen sorgen.
Lassen Sie nicht zu, dass versteckte Mängel Ihr Fahrzeug abwerten.

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01/03/2026

Versicherung zahlt nicht mehr beim Haftpflichtschaden
wenn Vorschaden am Fahrzeug.

Fiktive Abrechnung eines Unfallschadens ohne Reparaturrechnung gehört der der Vergangenheit an.

Bei erneuten Haftpflicht/ Unfall bekommt der Geschädigte kein Schadenersatz, weil kein Nachweis einer fachgerechten Reparatur des Vorschadens vorliegt.

01/03/2026

Bundesgerichtshof stärkt Käuferrechte bei Oldtimerkäufen: Zustandsnote = Beschaffenheitsvereinbarung ⚖️ (BGH, Urt. v. 23.07.2025 – VIII ZR 240/24)

Der Bundesgerichtshof stellt klar:

Wird im Kaufvertrag eines Oldtimers eine Zustandsnote (z. B. „2–3“) genannt, gilt dies regelmäßig als verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung – auch beim Privatverkauf. Ein pauschaler Gewährleistungsausschluss schützt den Verkäufer dann nicht.

Kernaussagen des BGH:

✅ Zustandsnoten sind im Oldtimerhandel branchenüblich, wertbildend und allgemein anerkannt (Classic-Data-Skala). Wer sie in den Vertrag aufnimmt, übernimmt Verantwortung.

✅ Auch Privatverkäufer sind gebunden – die Bedeutung der Zustandsnote ist für jeden erkennbar.

✅ „Siehe Gutachten“ reicht nicht: Weicht die Vertragsnote von (älteren) Gutachten ab, ist die eigene Zusage maßgeblich.

✅ Ein Gewährleistungsausschluss bleibt zwar grundsätzlich möglich, greift aber nicht bei vereinbarter Beschaffenheit.

✅ Konsequenz: Stimmt der tatsächliche Zustand bei Übergabe nicht, kommen Rücktritt, Wertminderung und ggf. Schadensersatz in Betracht.

Folgen für die Branche:

- Käufer: Zustandsnote aktiv in den Vertrag aufnehmen – Abweichungen eröffnen starke Rechte.

- Verkäufer: Zustandsnoten nur nach sorgfältiger Prüfung verwenden; allgemeine Hinweise bieten keinen Schutz.

- Sachverständige/Gutachten: Ältere oder knappe Gutachten reichen nicht – klare und aktuelle Aussagen sind entscheidend.

👉 Damit setzt der BGH einen wichtigen Maßstab für den Oldtimerhandel – mit spürbaren Auswirkungen für Händler, Werkstätten und Sachverständige.

27/02/2026

Standgeld beim Abschleppdienst begrenzt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Verbraucherverfahren klar gestellt: Fahrzeughalter müssen nicht unbegrenzt hohe Kosten für ein abgeschlepptes Auto bezahlen.

In dem Fall war ein Auto von einem privaten Grundstück abgeschleppt worden und fast ein Jahr auf dem Gelände des Abschleppunternehmens geblieben. Die Firma verlangte dafür rund 4.935 Euro Verwahrkosten. Der BGH entschied jedoch, dass diese Kosten nur bis zu dem Zeitpunkt erstattungsfähig sind, zu dem der Halter die Rückgabe seines Wagens verlangt – in dem konkreten Fall nur die ersten fünf Tage. Das führte dazu, dass aus 4.935 Euro effektiv nur rund 75 Euro erstattungsfähig waren.

Damit begrenzt der BGH die Erstattungspflicht für Abschlepp- und Verwahrkosten und schützt Autofahrer vor „unbegrenzt teuren Rechnungen“. Die Entscheidung schafft mehr Rechtssicherheit für Fahrzeughalter, die ihr Auto nach einem Abschleppvorgang schnell zurückhaben wollen, ohne überhöhte Gebühren zahlen zu müssen.

Künstliche Intelligenz legt deutlich zu. Aber auch die Antworten sind nicht immer richtig oder falsch. 🤷‍♂️🙂
15/02/2026

Künstliche Intelligenz legt deutlich zu.
Aber auch die Antworten sind nicht immer richtig oder falsch. 🤷‍♂️🙂

Adresse

Rodacherstraße 72
Coburg
96450

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 18:00

Telefon

+499561792151

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