Reifenhandel, KFZ- und Mietwerkstatt
Impressum:
Guido Hasenbein
Friedrichstrasse 35B
44581 Castrop-Rauxel
Tel.: 0 23 05 / 7 32 23
Fax: 0 23 05 / 96 35 34
Mail: [email protected]
St.Nr.: 340/5122/0484
Finanzamt Recklinghausen
Preisliste:
alle Preise in € incl. PKW Hebebühne: 10,- / Stunde mit Werkzeugkiste 14,- / Stunde
(Mindestmietdauer 30min / ab 1 Stunde Abrechnung im 15-Min-Tak
t)
Montageplatz: 7,- / Stunde
Motorradhebebühne: 7,- / Stunde
Schutzgasschweißgerät: 16,- / Stunde
Lagerpresse: 8,- / pauschal
Federspanner (Standard): 7,- / pauschal
MB: 15,- / pauschal
E-Werkzeug (Flex, Bohrmaschine usw.): ab 3,50 / Stunde (zzgl. Scheiben, Bohrer etc.) Druckluftwerkzeug: ab 3,50 / Stunde
Scheinwerfereinstellgerät: 3,- / pauschal
Motorkran: 8,- / Stunde
Getriebehebe:r 6,- / Stunde
Motorbrücke: 5,- / pauschal
Bremskolbenrücksteller: 5,- / pauschal
Ölauffanggerät: 3,- / pauschal
Hydraulikrichtsatz: 15,- / pauschal
Radlagerwerkzeug: 5,- / pro Lager
Hydraulikpresse: 5,- / pro Lager
Bremsflüssigkeitswechselgerät inkl. 1 L Bremsflüssigkeit: 19,50 / pro Fahrzeug. Arbeiten mit eigenem E- oder Luftwerkzeug: ab 2,- / Stunde
Spezialwerkzeug: ab 2,50 /pauschal
Entsorgung:
Altöl und Ölfilterentsorgung: 6,50 ( bis 5L Altöl + Ölfilter)
Kühlflüssigkeit: 1,50 / Liter
Bremsflüssigkeit: 1,50 / Liter
Abfall: ab 1,-
Altbatterien: kostenlos
Eisenschrott: kostenlos
Verbrauchsstoffe:
Motoröl (inkl. Entsorgung Altöl): 5,- / Liter
15W40: 5.- / Liter
10W40: 7,50 / Liter
5W40: 11.- / Liter
Bremsenreiniger: 6,- / Dose
Kühlflüssigkeit (grün): 6,- / Liter
Kühlflüssigkeit (rot) 7,50 / Liter
Bremsflüssigkeit: 10,- / Liter
Getriebeöl 80W90: 10,- / Liter
ATF II: 10,- / Liter
Alles Weitere auf Anfrage. AGB:
Bedingungen für die Vermietung von Hebebühnen, Werkzeug und Maschinen zur Reparatur von Kraftfahrzeugen. Vertragsgegenstand
a. Der Vermieter stellt dem Mieter Räumlichkeiten, Hebebühnen und Werkzeug zur Reparatur von Kraftfahrzeugen gegen Entgelt zur Verfügung. Weiterhin stellt der Vermieter Aufsichtspersonal, das in der sachkundigen Benutzung von Werkzeug und Maschinen beratend tätig werden kann. Der Mieter hat jedoch keinen Anspruch auf eine Beratung über die Ausführung oder Zulässigkeit der geplanten Reparatur . Gegenstand der Überlassung ist die bloße Gebrauchsüberlassung, d.h. der Betreiber der Mietwerkstatt schuldet
keine Aufbewahrung im Sinne der Übernahme einer Obhut. Zweck der Einmietung ist die Reparatur von Kraftfahrzeugen, nicht aber das bloße Abstellen für eine längere Zeit auf dem Gelände der Mietwerkstatt. Wir sind kein Parkplatz. Ein Dauerstellplatz entsteht, sobald sich ein Fahrzeug oder sonstiger Gegenstand länger als 12 Stunden auf dem Gelände der Mietwerkstatt befindet. Für einen Dauerstellplatz sind zusätzlich 2,-€ pro Wochentag zu entrichten, und zwar im Voraus für einen Monat (=30 Tage), also 60,-€ am Tag des Vertragsabschlusses. Eine Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Arbeitet der Benutzer innerhalb eines Monats weniger als 25 Stunden an seinem Fahrzeug, erhöht sich die Miete auf 210,-€ pro Monat (= 7,-€ pro Wochentag). Diese Regelung gilt von Anfang an und kann daher im Einzelfall die vorgenannte Miete von 2,- € pro Wochentag ersetzen. Das Fahrzeug muß für den Betreiber der Mietwerkstatt beweglich, d.h. rollbar sein. Ein Fahrzeugschlüssel und, falls das Fahrzeug angemeldet ist, der Fahrzeugschein verbleiben für die Dauer der Einmietung in Gewahrsam des Betreibers der Mietwerkstatt. Zugunsten des Betreibers der Mietwerkstatt wird an den Gegenständen, für die ein Dauerstellplatz gemietet ist, ein Pfandrecht zur Sicherung der offen stehenden Forderungen begründet. Eine Verwertung darf erfolgen, sobald 14 Tage nicht mehr an dem Gegenstand gearbeitet worden ist. Unabhängig davon bleibt dem Betreiber das Recht vorbehalten, den Gegenstand für den Vertragspartner kostenpflichtig von dem Gelände entfernen zu lassen, wenn über den Zeitraum von einem Monat nicht mehr an dem Gegenstand gearbeitet worden ist. Vertragsabschluß, -dauer und Preise
a. Der Mietvertrag kommt zustande durch Unterzeichnung eines schriftlichen Mietvertrages durch den Mieter. Auf dem Mietvertrag wird der Mietumfang (Hebebühne, benötigte Werkzeuge, etc.) festgelegt, ebenso der Zeitpunkt des Beginnes des Mietverhältnisses. Der Mietvertrag kann jederzeit vom Mieter um weitere Leistungen erweitert werden. Auch hier werden jeweils die Ausgabezeiten notiert. Es gelten die Preise, die in der Mietwerkstatt ausgehängt sind. Werden einzelne Mietgegenstände wieder zurückgegeben, so wird die Rücknahme auf dem Auftrag notiert. Der Mietvertrag endet mit ordnungsgemäßer Rückgabe aller angemieteten Mietgegenstände sowie Erteilung der Rechnung über den Mietzins und eventuell vereinbarte Zusatzleistungen. f. Im Falle von Verstößen des Mieters gegen die Obliegenheiten zu Ziffer IV ist der Vermieter zur Abmahnung berechtigt, der Mieter zur unverzüglichen Beseitigung und Unterlassung des Pflichtenverstoßes. Für den Fall grober Pflichtverletzung en ist der Vermieter zur außerordentlichen und sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses berechtigt, dies unabhängig vom konkreten Stand mieterseitig veranlasster Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten. III. Pflichten des Vermieters
a. Der Vermieter stellt die in der Preisliste aufgeführten Werkzeuge gegen Entgelt zur Verfügung. Weiteres Werkzeug kann der Vermieter auf Anfrage zur Verfügung stellen, ein Anspruch hierauf besteht nicht. Der Vermieter stellt sicher, dass die ausgegebenen Werkzeuge in einem einwandfreiem und betriebsfähigen Zustand ausgegeben werden. IV. Pflichten des Mieters
a. Der Mieter hat mit den angemieteten Werkzeugen und Maschinen sorgfältig umzugehen. Der Arbeitsplatz und die Arbeitsgeräte sind sauber zu halten und müssen nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder gereinigt zurückgegeben bzw. hinterlassen werden. Im Falle einer schuldhaften Beschädigung überlassener Mietgegenstände oder sonstiger Betriebseinrichtungen des Vermieters, auch bei unsachgemäßer Bedienung, ist der Mieter zum Schadensersatz verpflichtet. Der Mieter hat den Anweisungen des Aufsichtspersonals unbedingt Folge zu leisten. Aushängenden Betriebsanweisungen sind unbedingt Folge zu leisten. Der Mieter darf an seinem Fahrzeug keine Umbauten vornehmen, die gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Ausserhalb der Werkstatt darf nicht an Fahrzeugen gearbeitet werden. g. Es muss selbstständig auf ausreichende Sicherheitsbekleidung, Arbeitsschutz und Brandschutzbestimmungen geachtet werden. h. Rauchen ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt. i. Für die Entsorgung von Altteilen ist der Mieter verantwortlich, gilt für nicht bei uns gekaufte Ersatzteile. Der Mieter kann, gegen Gebühr, seine Altteile auch über uns entsorgen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist der Aufenthalt im Werkstattbereich untersagt. j. Beschädigungen jeglicher Art sind unverzüglich dem Vermieter zu melden. k. Die Vermietung erfolgt nur gegen Hinterlegung eines gültigen Personaldokumentes. l. Gewerbliche Kfz Instandsetzung ist nicht erwünscht. m. Die Vermietung eines Arbeitsplatzes erfolgt an maximal zwei Personen. n. Die Unterbringung von persönlichen Sachen des Mieter ( z.B. Werkzeuge, Fahrzeuge, o.ä.) erfolgt auf eigenes Risiko. o. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. p. Werkzeuge die nicht mehr gebraucht werden müssen bei Bedarf wieder zur Verfügung gestellt werden. V. Haftungsausschlüsse
a. Der Vermieter haftet nicht für die Arbeiten, die der Mieter an seinem Fahrzeug durchführt. Eventuelle Beratungen durch das Aufsichtspersonal erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, gleichwohl unverbindlich. Nimmt ein Mieter entgegen Punkt IV.f Umbauten an seinem Fahrzeug vor, die gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, so kann der Vermieter hierfür nicht haftbar gemacht werden. Die Benutzung der Mietwerkstatt erfolgt auf eigene Gefahr. Im Falle von Unfällen, bedingt durch
Verkehrssicherungspflichtverletzungen des Vermieters bleibt die Haftung des Vermieters beschränkt auf Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen. VI. Zahlung
a. Der Rechnungsbetrag für die Miete ist vor Verlassen der Werkstatt sofort in bar oder EC-Cash zu bezahlen. Eine Aufrechnung des Mieters mit Ansprüchen gegen den Vermieter ist nur möglich, wenn die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietverhältnis beruht. Der Vermieter ist berechtigt, bei Mietbeginn eine entsprechende Vorauszahlung zu verlangen. VII. Erweitertes Pfandrecht
a. Dem Vermieter steht wegen seiner Forderung aus dem Mietverhältnis ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Mietverhältnisses in seine Räumlichkeiten gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früheren Mietverhältnissen geltend gemacht werden. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftige Titel vorliegt und die Gegenstände im Eigentum des Mieters stehen. VIII. Geltung weiterer Allgemeiner Geschäftsbedingungen
a. Erwirbt der Mieter beim Vermieter Ersatzteile, Schmierstoffe o.ä., so gelten hierfür die im Betrieb des Vermieters aushängenden Allgemeinen Lieferbedingungen für Ersatz- und Austauschteile. Gibt der Mieter dem Vermieter den Auftrag, eine Reparatur an dem Fahrzeug durchzuführen, so gelten hierfür die allgemeinen Bedingungen des KFZ Gewerbes. IX. Gerichtsstand
a. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Castrop-Rauxel. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. X. Sollte eine der oben genannten Positionen dem deutschen Recht nicht entsprechen, so bleiben die anderen davon unberührt. Disclaimer:
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