threeF

threeF Car Wrapping (Fahrzeug Folierung); Aufbereitung; Tuning; Service; Autohäusern und Schiffswerften. nur gegen Mehrkosten erfolgen. Mehrkosten durch in Punkt 2.
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Fahrzeugfolierung
1 threeF verklebt, nach Hersteller vorgaben, Folie auf das in der Bestellung spezifizierte Fahrzeug in den Montagehallen von threeF.de oder bei Bedarf auch in externen Räumlichkeiten wie z.B. Wenn nicht anders vereinbart werden Fahrzeuge in den Räumlichkeiten von threeF foliert. Ist eine Folierung in externen Räumlichkeiten von Nöten, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese

Räumlichkeiten den Herstellervorgaben der Folienlieferanten entsprechen. Informationen hierzu händigt threeF bei Auftragserteilung an den Auftraggeber aus. Der Auftraggeber hat das Fahrzeug zum vereinbarten Termin im nachfolgend beschriebenen Zustand bei dem, im Werksauftrag, bestimmten Montageort anzuliefern. Um eine Folierung nach Herstellervorgaben zu ermöglichen muss das Fahrzeug wie folgt vom Auftraggeber vorbereitet sein:
2 Die zu verarbeitenden Flächen sind von groben Verschmutzungen befreit, gewaschen und entwachst sein.
3 Das Fahrzeug muss vollkommen trocken sein.
4 Es befinden sich keine Wertsachen im Fahrzeug. threeF übernimmt keine Haftung, für im Fahrzeug verbliebene, Wertsachen.
5 Das Fahrzeug sollte des Weiteren keine:
5.1 Lackversiegelung vorweisen.
5.2 Beschädigungen am Lack wie z.B. Kratzer oder Steinschläge vorweisen.
6 Folierung auf defekten Oberflächen:
6.1 Bei Auftragserteilung übernimmt threeF keine Gewährleistung, auf die Haltbarkeit und Verarbeitungsqualität, auf beschädigte und stark verwitterte Bauteile.
6.2 threeF behält sich das Recht vor, beschädigte Bauteile kostenpflichtig für eine Folierung vorzubereiten. Hierbei gelten jedoch die bekannten Herstellervorgaben der Folienhersteller.
7 Bei der Fahrzeugfolierung muss zum Teil auf Lack und an Lackkanten geschnitten werden. Daraus resultierende Beschädigungen des Lackes und somit entstehende Reklamationsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen.
8 Eine rückstandsfreie Entfernung der Folie kann nur bei Lack in Erstausrüsterqualität garantiert werden. Hierbei greift threeF auf die Vorgaben der Folienhersteller zurück.
8.1 Bei der Übergabe des Fahrzeugs kann threeF ein Übergabeprotokoll erstellen. Darin wird der Zustand des Fahrzeuges bei Übergabe festgehalten.
8.2 Sofern das Fahrzeug nicht dem vorstehend genannten Zustand entspricht, kann die Folierung ggf. Der Mehraufwand zur Vorbereitung der vereinbarten Folierung wie z.B. Beseitigung starker Verschmutzungen, Behandlung von Roststellen oder Lackschäden, so hat der Auftraggeber die entstehenden Mehrkosten zu tragen.
8.3 threeF verarbeitet reinigt und entfettet die zu verarbeiteten Flächen unmittelbar vor Montage von Folien. Eine Garantie der Staubfreien verarbeiten kann jedoch nicht gegeben werden. Staub und Lackeinschlüsse bis zu 3% der Fahrzeugfläche sind vom Auftraggeber zu akzeptieren. Des Weiteren sind Folienbeschädigungen die durch Fahrzeugvibrationen oder Dichtungen verursacht werden von einer Reklamation ausgeschlossen. Preise
9 Der Preis einer Folierung durch threeF wird individuell berechnet und beinhaltet keine Sonderarbeiten. bis 6.2 beschriebenen Sachverhalt werden separat in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber erhält eine Verbindliche Preisangabe für die Fahrzeugfolierung, spätestens, mit der Zusammenfassung seiner Bestellung.
9.1 Mehrkosten lt. Punkt 2. – 6.2 werden dem Auftraggeber vor aus-führung mitgeteilt.
9.2 Im Fall von Widersprüchen gelten die Preise, die in der Zusammenfassung der Bestellung angegeben sind. Es sei denn, die allgemeinen Umstände machen es offensichtlich, dass es sich bei dem in der Bestellung ausgewiesenen Preis um einen Fehler handeln muss.
9.3 Die Preisangabe von threeF versteht sich bei als Endpreis inkl. der anfallenden Mehrwertsteuer. Es sei denn es ist im Auftrag anders angegeben. Stundensätze
9.4 Unser Stundensatz beträgt 55,00 € zuzüglich 19% MwSt. Korrekturen
9.5 Unsere Arbeit beinhaltet nach der Präsentation 2 Korrekturgänge. Weitere Korrekturgänge werden nach einem Stundensatz von 55,00 € berechnet. Was die Preise im Angebot beinhalten
9.6 Die Preise beinhalten 2 Korrekturgänge, sowie sämtliche Bildbearbeitungen. Texte und Bilder werden hierbei vom Kunden geliefert. Die Nutzungsrechte (Lizenzen) für gelieferte Bilder oder Logos etc. muss der Kunde innehaben, da ich dies nicht kontrollieren kann. Die Verantwortung liegt hierfür beim Kunden. Sollte der Kunde über keine Fotos verfügen, berate ich gerne zum Thema Bildeinkauf und Nutzungsrechte. Zusatzleistungen
9.7 Zusatzleistungen, sind Leistungen die über das pauschale Angebot hinausgehen, wenn z.B. mehr als 2 Korrekturgänge erforderlich sind. Hierzu zählen auch Fahrtkosten im regionalen Raum, sie werden mit einer Kilometerpauschale (0,30 €/km.) plus Arbeitszeit in Rechnung gestellt (Pauschale). Treffen für Präsentationen und Besprechungen werden ebenso nach Arbeitszeit berechnet. Damit Sie den Überblick behalten: Für solche Zusatzleistungen erhalten Sie immer ein Arbeitsprotokoll, welches jedes Mal aktualisiert, und Ihnen als pdf. zugesendet wird. Zusatzleistungen sind z.B.:
• Kosten nach dem 2. Korrekturgang
• Fahrtkosten und Fahrtzeiten im regionalen Raum (Pauschale)
• Termine wie Präsentationen und Besprechungen (Arbeitszeit)
Gewährleistungen / Haftung
11 Die Folierungen werden nach Herstellervorgaben der Folienlieferalten und unter Berücksichtigung der Haftungsrichtlinien ausgeführt.
11.1 Es gelten zudem die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht in diesen AGB eine abweichende Regelung getroffen ist.
11.2 Alle Informationen, die threeF bereitstellt, sei es über über threeF oder über einen anderen Weg, haben rein informativen Charakter. Zu Informationen in Sinne dieser Ziffer zählen technische Angaben, Verarbeitungshinweise, Pflegehinweise, Maß- und Leistungsbeschreibungen. threeF übernimmt hinsichtlich der Richtigkeit keine Gewähr. Für Art und Umfang der von threeF zu erbringenden Leistung ist im Zweifelsfall allein die Bestellzusammenfassung maßgebend.
11.3 threeF prüft nicht, ob vom Kunden gestellte und bestellte Designs Rechte Dritter verletzen, dies ist ausschließlich Sache des Auftraggebers. Eine Haftung von threeF besteht soweit nicht.
11.4 Für Kaufleute und Unternehmer gelten die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des §377 HGB und die auf 1 Jahr verkürzte Verjährung bei Gewährleistungsansprüchen. Allgemeine Haftung
12 Gegenüber Verbrauchern haftet threeF nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit soweit es nicht einer Verletzung der Vertrags-pflicht handelt. Bei Vertragsverletzung haftet threeF im vollem Umfang.
12.1 Gegenüber Unternehmern haftet threeF nur für vorsätzliche oder fahrlässige Schäden. Liegt eine Verletzung der Vertragspflicht vor, so haftet threeF nach den gesetzlichen Bestimmungen.
12.2 threeF haftet der Höhe nach nur für bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbare Schäden soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
12.3 Für mittelbare Schäden haftet threeF nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
12.4 Die oben genannten Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit sowie die Übernahme ausdrücklicher Garantien durch threeF Haftungsfreistellung
13 threeF haftet nicht für Schäden an Fahrzeugteilen die Bauart- und altersbedingt, trotz sachgerechter De- und Montage entstehen können.
13.1 Der Auftraggeber hält threeF von allen Ansprüchen frei, die gegenüber threeF von Dritten aufgrund einer Rechtsverletzung drohen. Die Freistellung schließt die Kosten einer Rechtsverteidigung sowie alle weiteren Kosten ein.

Adresse

Immendorfer Str.
Brühl
50321

Telefon

01771303222

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