16/04/2021
Neue Corona-Verordnung !! Ab dem 17.4.2021 dürfen
Fahrstunden und Theoriestunden durch Euch nur noch
wahr genommen werden, wenn Ihr einen aktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen Corona-Test nachweisen
könnt. Wie wir mit Selbsttests umgehen beraten wir uns
noch. Mehr dazu in der nächsten Nachricht.