Gutachternetzwerk-Deutschland

Gutachternetzwerk-Deutschland Deutschlandweites Netzwerk von freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen aller Bereiche, vom Fahrrad bis zum Omnibus.

Deutschlandweites Netzwerk von freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen aller Bereiche

28/04/2026

Der Wohnmobil Gutachter Fachverband baut seine fachliche Präsenz in Deutschland, Österreich und der Schweiz weiter aus.

Zum 27. April 2026 kann der Verband vermelden, dass weitere spezialisierte Sachverständige neu in das Netzwerk aufgenommen wurden. Damit stärkt der Wohnmobil-Gutachter-Fachverband seine Position als führende Anlaufstelle für professionelle Gutachten im Bereich bewohnbarer Freizeitfahrzeuge und intensiviert seine Kompetenz im gesamten D-A-CH-Raum.

Als spezialisierter Gutachter-Fachverband für Wohnmobile, Wohnwagen, Campervans und ähnliche Freizeitfahrzeuge steht der Verband für umfassendes technisches Know-how und praxisorientierte Expertise. Die neu aufgenommenen Mitglieder sind erfahrene Fachleute aus dem Bereich der Instandsetzung und Begutachtung, die mit den besonderen technischen Anforderungen dieser Fahrzeugklasse vertraut sind.

„Unsere neuen Mitglieder bringen wertvolle praktische Erfahrung mit – von der Reparatur über den Aufbau bis hin zur technischen Bewertung von bewohnbaren Freizeitfahrzeugen“, erklärt Rainer Rossrucker, CEO des Wohnmobil Gutachter Fachverbands. „Gerade bei bewohnbaren Fahrzeugen reicht eine rein theoretische Beurteilung nicht aus. Nur wer die Konstruktionen und Systeme kennt, kann Schäden realistisch einschätzen und fundierte Schadensgutachten erstellen.“

Die begutachteten Systeme reichen weit über die reine Fahrzeugtechnik hinaus. Dazu zählen insbesondere Bereiche wie Aufbaukonstruktionen, Sandwichbauweisen, Dichtsysteme, Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbildung, Gasanlagen, elektrische Anlagen sowie Frisch‑, Grau- und Schwarzwassersysteme. In all diesen technischen Disziplinen legt der Verband größten Wert auf fundiertes Wissen, Erfahrung und methodische Sorgfalt.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem fachgerechten Umgang mit technischen Normen und Herstellervorgaben. Kompetente Sachverständige wissen, welche Regelwerke und Normen im jeweiligen Fall relevant sind, wie sie korrekt anzuwenden sind und auf welcher Grundlage technische Bewertungen nachvollziehbar zu treffen sind.

Mit dem kontinuierlichen Ausbau seines Netzwerks verfolgt der Wohnmobil Gutachter Fachverband das Ziel, Fahrzeughalterinnen und -haltern, Werkstätten, Rechtsanwälten, Versicherungen und Gerichten einen qualifizierten Zugang zu unabhängigen Sachverständigen zu ermöglichen. Dadurch wird die Qualität von Begutachtungen im Caravaning-Sektor nachhaltig gefördert und ein einheitlicher fachlicher Standard im gesamten deutschsprachigen Raum unterstützt.

Gerade im Schadenfall profitieren „Womolisten“ von der schnellen Einsatzmöglichkeit des Fachverbands: Über die Hotline +49 172 62 22 198 kann nahezu rund um die Uhr ein spezialisierter Gutachter vor Ort angefordert werden – ob in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Die Zentrale in 68723 Plankstadt koordiniert die Einsätze und ist nahezu 24/7 erreichbar, um Betroffenen im Schadensfall rasch und fachkundig zu helfen.

„Mit der Erweiterung unseres Spezialisten-Netzwerks setzen wir ein klares Zeichen für Qualität, Fachkompetenz und Spezialisierung“, so der CEO Rainer Rossrucker weiter. „Unser Ziel ist es, für alle Beteiligten – vom Fahrzeugbesitzer bis zur Versicherung – technisch fundierte und nachvollziehbare Gutachten sicherzustellen.“

Über den Wohnmobil Gutachter Fachverband
Der Wohnmobil Gutachter Fachverband mit Sitz in 68723 Plankstadt ist ein Zusammenschluss spezialisierter Sachverständiger für bewohnbare Freizeitfahrzeuge wie Wohnmobile, Wohnwagen, Campervans und Reisemobile. Unter der Leitung von CEO Rainer Rossrucker vereint der Verband Fachleute mit tiefgehendem technischem Verständnis und praktischer Erfahrung im Bereich der Instandsetzung und Begutachtung. Ziel ist die Förderung qualifizierter Begutachtung, fachlicher Weiterbildung und sachverständiger Kompetenz im Caravaning-Sektor.

Weitere Informationen und Gutachteranfragen:
Wohnmobil Gutachter Fachverband
Zentrale: 68723 Plankstadt
Hotline: +49 172 62 22 198
E-Mail: [email protected]

www.Wohnmobil-Gutachter-Fachverband.de

www.Wohnmobil-Gutachter-Fachverband.at

www.Wohnmobil-Gutachter-Fachverband.ch

29/03/2026

„Online-Kfz-Gutachten gibt es nicht.“ Gericht setzt Online-Kfz-Gutachten klare Grenzen

Das Landgericht Bremen hat entschieden:
Ein echtes Kfz-Gutachten erfordert die persönliche Begutachtung des Schadens durch einen Sachverständigen.

Modelle, bei denen Fahrzeughalter nur Fotos hochladen und darauf basierend ein Gut-achten erstellt wird, können rechtlich problematisch sein.

Digitale Tools können helfen – die fachliche Begutachtung durch unabhängige Sachverständige bleibt jedoch entscheidend.

Die gesamte Pressemitteilung findet ihr unter: www.bvsk.de

16/03/2026

🚗 𝐀𝐮𝐬𝐟𝐚𝐥𝐥𝐬𝐜𝐡𝐚𝐝𝐞𝐧 𝐛𝐞𝐢 𝐧𝐨𝐜𝐡 𝐧𝐮𝐭𝐳𝐛𝐚𝐫𝐞𝐦 𝐅𝐚𝐡𝐫𝐳𝐞𝐮𝐠 – 𝐏𝐟𝐥𝐢𝐜𝐡𝐭𝐞𝐧 𝐝𝐞𝐬 𝐆𝐞𝐬𝐜𝐡ä𝐝𝐢𝐠𝐭𝐞𝐧

Wenn ein verunfalltes Fahrzeug noch fahrbereit ist, können Versicherer leicht argumentieren, Verzögerungen bei der Reparatur seien „selbst verschuldet“. Doch die Rechtsprechung zeigt:

Vier zentrale Fallgruppen:
1️⃣ Kurze Reparaturdauer: Auch bei nur einem Tag darf der Geschädigte Mietwagenkosten beanspruchen (AG Köln, 13.06.2016, Az. 264 C 146/15).
2️⃣ Fahrzeug steht bei Werkstatt: Verzögerungen durch Abläufe der Werkstatt liegen beim Schädiger (AG Duisburg, 17.04.2015, Az. 79 C 4395/14).
3️⃣ Wochenendreparaturen: Der Geschädigte kann die Terminplanung nicht erzwingen; Termine richten sich nach Werkstattkapazität (AG Geestland, 29.07.2022, Az. 3 C 167/22).
4️⃣ Ersatzteilrückstand: Hier sind die Gerichte geteilter Meinung. Während einige (AG München, 12.08.2015, Az. 334 C 28183/14) erwarten, dass der Geschädigte die Teile vorab prüfen lässt, sehen andere (LG Frankenthal, 01.02.2012, Az. 2 S 280/11) dies als zu viel verlangt.

⚖️ Praxis-Tipp für Werkstätten:
🔹Ersatzteile lt. Gutachten bestellen
🔹Reparatur erst starten, wenn alle Teile vorhanden sind
🔹Auftrag schriftlich fixieren → schützt vor Entschädigungsstreitigkeiten (§ 649 BGB)

➡️ Fazit: Auch bei nutzbarem Fahrzeug darf der Geschädigte Ausfallschaden geltend machen. Nur Verzögerungen, die eindeutig seinem Einfluss zuzuschreiben sind, können abgezogen werden.

Den kompletten Beitrag lesen Sie hier: https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/ausfallschaden-das-nach-unfall-noch-nutzbare-fahrzeug-pflichten-des-geschaedigten-bei-ausfallschaden-f172461

11/10/2025
02/10/2025

In einer Zusammenarbeit mit Michelin hat Alex Bloch das Thema Reifenabrieb umfassend untersucht. Dabei werden nicht nur die technischen Hintergründe des Abriebs erklärt, sondern auch die Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit thematisiert. Michelin, als führender Hersteller vo...

18/09/2025

🏍️ GSX-R1000R 40th Anniversary Edition – 40 Jahre GSX-R, weiterentwickelt für die Zukunft.

Der Reihenvierzylinder liefert jetzt 195 PS bei 13.200 U/min und 110 Nm bei 11.000 U/min – dank optimiertem Verdichtungsverhältnis von 13,8:1 und zahlreichen Detailverbesserungen.

🔧 Highlights im Überblick:

👉 SR-VVT-System & neuer Ventiltrieb für mehr Leistung im oberen Drehzahlbereich.
👉 Überarbeitete Nockenwellenprofile, größere Auslassventile & neue Einspritzdüsen für mehr Effizienz.
👉 Leichte Schmiedekolben und breitere Steuerkette zur Reduzierung von Reibung und Gewicht.
👉 Neues Kurbelwellen-Design und verbesserte Schmierung für höhere Haltbarkeit.
👉 Schlanker, überarbeiteter Auspuff – Euro-5+-homologiert.

Auch das Fahrwerk profitiert: Carbon-Winglets sorgen für mehr Abtrieb, neue Brembo T-Drive-Bremsscheiben und das ABS-Steuergerät von Astemo für präzise Kontrolle. Mit den Bridgestone Battlax RS11 Reifen bist du bereit für Alpenpässe und Trackdays gleichermaßen.

🎉 40 Jahre GSX-R – geboren auf der Rennstrecke, gebaut für die Straße.
👉 https://motorrad.suzuki.de/modelle/supersport/gsx-r1000r

17/09/2025

DEUVET Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V. kommentiert das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Zustandsnotenangaben bei Verkaufsanzeigen

Das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Zustandsnotenangaben vom 23. Juli 2025 hat für großes Aufsehen unter den Liebhabern der historischen Mobilität gesorgt. Händler, aber auch private Käufer und Verkäufer sollten sich über die Auswirkungen informieren.
Der DEUVET Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V. legt in dieser Veröffentlichung eine Besprechung des Urteils durch seinen Beirat Recht, Oldtimeranwalt Dr. jur. Götz Knoop vor.

Besprechung BGH 23.07.2025 VIII ZR 240/24 von Dr. jur. Götz Knoop:

Alle Welt berichtet über die vorgenannte Entscheidung und hebt hervor, dass der BGH nunmehr die vom Verkäufer im Rahmen der Kaufanbahnung genannte Zustandsnote als verbindlich ausgeurteilt habe.

Soweit richtig aber nicht neu!

Die Rechtsprechung, dass im Rahmen der Kaufvertragsanbahnung vom Verkäufer genannte Zustandsnoten für den Verkäufer bindend sind, ist alt. Eine der ersten Entscheidung hierzu stammt vom OLG Köln, 18.12.1996, 26 U 24/96.

Erfreulich ist aber selbstverständlich, dass es nunmehr hinsichtlich der Frage der Verbindlichkeiten der Nennung von Zustandsnoten eine BGH-Rechtsprechung gibt.

Das Urteil beinhaltet aber tatsächlich eine neue weitergehende Erkenntnis. Gegenstand der Entscheidung war nämlich ein Sachverhalt, in dem der Verkäufer versuchte, die Nennung der Zustandsnote einzuschränken, er hat nämlich formuliert „siehe Gutachten – Note 2-3“.

Der BGH hat diesen Versuch der Einschränkung, sich durch die Formulierung „siehe Gutachten“ von der Zustandsnote zu distanzieren, eine Absage erteilt.

Der BGH führte insofern aus, die zum Fahrzeug erstellten Gutachten hätten die Zustandsnote „2-3“ überhaupt nicht wiedergegeben. Ferner verwies der BGH darauf, dass es den Interessenten erkennbar auf die aktuelle Zustandsbewertung ankomme, nicht auf die Zustandsbewertung eines typischerweise länger zurückliegenden Gutachtens ankäme.

Der Hinweis darauf, dass die in dem Fall vorliegenden Gutachten die vom Verkäufer genannte Zustandsnote nicht wiedergaben, ist sehr fallspezifisch und lässt sich kaum verallgemeinern. Allerdings hatte das Argument, dass den Käufer eine aktuelle Zustandsbewertung interessiere und nicht eine länger zurückliegende sehr weitreichende Bedeutung.

Für den Verkäufer wird es nämlich sehr schwierig, sich zukünftig in die Situation zu versetzen, einerseits Zustandsnoten zu nennen, anderseits aber an diese Zustandsnoten nicht gebunden zu sein.
Eine einfache Formulierung wie „siehe Gutachten“ wird dafür bei weitem nicht ausreichen.

Allzeit gute Fahrt wünscht Dr. jur. Götz Knoop

„Ergänzend zur der Urteilskommentierung empfiehlt der DEUVET bei Fahrzeugbeschreibungen zur Veräußerung wie auch beim Kauf grundsätzlich vorsichtig zu sein. Die Technikreferenten vieler DEUVET-Clubs helfen gegen kleine Aufwandsvergütung sicherlich gerne, unwahre oder übertriebene Aussagen zum Fahrzeug in Verkaufsanzeigen zu vermeiden und bei der Besichtigung durch den Käufer den Zustand des Fahrzeugs fachgerecht zu bewerten“ erläutert DEUVET Präsident Dr. Ekkehard Pott.

Das wird das Autofahren sicherer machen! 😂
08/09/2025

Das wird das Autofahren sicherer machen! 😂

Berlin (dpo) - Gehören Unfälle bald der Vergangenheit an? Verkehrsminister VolkerWissing (FDP) hat heute mit dem Unfallverbotsschild ein neues Konzept

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