09/03/2021
+++ Wir dürfen wieder öffnen müssen! ;o) +++
Sicherlich habt Ihr es auch schon mitbekommen:
„Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
§ 18 Dienstleistungen
(6) Fahrschulen, Bootschulen, Flugschulen und ähnliche Einrichtungen dürfen für den Publikumsverkehr geöffnet werden oder ihre Dienste anbieten,
1.) soweit das individuelle Schutz- und Hygienekonzept des jeweiligen Betriebes ein Testkonzept beinhaltet, wonach dem unterrichtenden Personal [...] mindestens einmal Mal pro Woche, eine Testung […] angeboten wird […].“
Mut und Übermut liegen erneut sehr nahe beisammen, die Wirtschaft ruft und so darf trotz schwächelnder Test- und Impflogistik so Einiges passieren – zwei der kompetentesten Minister arbeiten hier inzwischen Hand in Hand. ;o)
Ähnlich wie im Mai 2020 können wir (kleiner Familienbetrieb, schulpflichtiger Nachwuchs, Notbetreuung(?), Risikogruppe) nicht plötzlich von 0 auf 100 gehen und Euch alle parallel mit Fahrstunden und Theorieunterricht beglücken.
Um das Ganze halbwegs fair zu gestalten, werden wir zunächst mit den Fahrschülern arbeiten, die vor dem Lockdown bereits Prüftermine geplant bzw. ihre Sonderfahren weitestgehend absolviert hatten.
Der Übergang in den Regelbetrieb wird voraussichtlich nach Ostern stattfinden, dann auch mit häufigerem Theorieangebot.
Bleibt gesund, bleibt informiert und hoffentlich bis ganz bald!
- aXel -