01/12/2023
Ab 1.12.2023 Das müssen Sie zur E-Vignette wissen:
Stolze 38 Jahre lang war das Vignettenkleben ein so typisches Winterritual wie ein Käsefondue und die spannende alljährliche Frage: Passt die Vignettenfarbe diesmal zur Autolackierung?
Aus, vorbei, passé: Zwar gibt es die Klebevignette weiterhin, aber neu auch eine elektronische Variante – erhältlich unter e-vignette.ch.
Achtung: Wer die E-Vignette googelt, landet schnell auf dreisten, aber leider legalen Drittseiten, die sie gegen ominöse Aufschläge wie eine «Aktivierungsgebühr» und damit teurer als die regulären 40 Franken verkaufen.
Anders als die Klebevignette ist die E-Variante nicht ans Auto, sondern ans Kontrollschild gebunden.
Autokaufende, die ihr Kontrollschild an ein neues Auto hängen, benötigen keine neue Vignette mehr – und wer beispielsweise zügelt und ein neues Kontrollschild bekommt, kann im offiziellen Webshop die laufende Vignette auf ein neues Auto übertragen.
Aber auch sonst dürften viele den Vorteil schätzen, nicht mehr die alte Vignette abschaben zu müssen.
Die 2024er-Vignette gibt’s erst ab 1.12.
So funktioniert die E-Vignette:
Auf e-vignette.ch des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die Sprache anwählen, das Land und Kontrollschild eingeben, Kaufen. Preis wie gewohnt 40 Franken, bezahlbar via Twint oder Kreditkarte. Die Gültigkeitsdauer: wie bisher 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar Folgejahr.
Aus: agvs.ch