21/08/2026
E-Lieferwagen bis 4,25 Tonnen: Mehr Freiheit, weniger Aufwand! 🔋🚚
Gute Nachrichten für das Gewerbe und den elektrischen Lieferverkehr in der Schweiz: Der Bundesrat stärkt die Attraktivität von elektrisch betriebenen Nutzfahrzeugen! Ab dem 1. Oktober 2026 werden E-Lieferwagen bis 4,25 Tonnen Gesamtgewicht den herkömmlichen Verbrenner-Lieferwagen gleichgestellt.
Das ändert sich konkret für Sie in der Praxis:
Keine Fahrtschreiberpflicht mehr: Für E-Lieferwagen bis 4,25 t entfällt die Pflicht zur Aufzeichnung.
120 km/h auf der Autobahn: Sie dürfen künftig – wie mit herkömmlichen Lieferwagen – mit bis zu 120 km/h auf Schweizer Autobahnen unterwegs sein.
Kein «Lastwagen-Verbot» mehr: Das Signal «Verbot für Lastwagen» gilt künftig nicht mehr für diese E-Lieferwagen.
Egal ob IVECO eDaily oder ein anderes Modell aus unserer Flotte – der Umstieg auf den elektrischen Lieferverkehr lohnt sich jetzt mehr denn je! ⚡
📍 Mehr Details & Hintergründe der Bundesratsentscheidung:
https://www.admin.ch/de/newnsb/Ip4Q5rCJ2Uz4y6Xsa5J_0
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