Fahrschule drivercoach.ch, Guido Brändle

Fahrschule drivercoach.ch, Guido Brändle Praktischer Fahrunterricht

05/07/2023

Praktischer Fahrunterricht

07/03/2023

Ein 92-jähriger Mann beschloss nach dem Tod seiner Frau, ins Altersheim zu gehen. Die Wohnung schien ihm zu groß, und er wollte für seine letzten Tage auch noch ein bisschen Gesellschaft haben, denn er war geistig noch in guter Verfassung. Im Heim musste er lange in der Halle warten, ehe ein junger Mann zu ihm kam und mitteilte, dass sein Zimmer nun fertig sei. Er bedankte sich und lächelte seinem Begleiter zu, während er, auf seinen Stock gestützt, langsam neben ihm herging. Bevor sie den Aufzug betraten erhaschte der Alte einen Blick in eines der Zimmer und sagte. „Mir gefällt es sehr gut.“ Sein junger Begleiter war überrascht und meinte, er habe doch sein Zimmer noch gar nicht gesehen. Bedächtig antwortete der alte Mann. „Wissen Sie, junger Mann, ob ich den Raum mag oder nicht, hängt nicht von der Lage oder der Einrichtung, sondern von meiner Einstellung ab, von der Art, wie ich ihn sehen will. Und ich habe mich entschieden, glücklich zu sein. Diese Entscheidung treffe ich jeden Morgen, wenn ich aufwache, denn ich kann wählen. Ich kann im Bett bleiben und damit hadern, dass mein Körper dies und jenes nicht mehr so reibungslos schafft – oder ich kann aufstehen und dankbar sein für alles, was ich noch kann. Jeder Tag ist ein Geschenk, und solange ich meine Augen öffnen kann, will ich sie auf den neuen Tag richten, und solange ich meinen Mund öffnen kann, will ich Gott danken für all die glücklichen Stunden, die ich erleben durfte und noch erleben darf. Sie sind noch jung, doch nehmen Sie sich den Rat eines alten Mannes zu Herzen. Deponieren Sie alles Glück, alle Freude, alle schönen Erlebnisse als Erinnerungen auf einem Spezialkonto, um im Alter über einen Schatz zu verfügen, von dem Sie zehren können, wann immer Sie dessen bedürfen. Es liegt an Ihnen, wie hoch die Einlagen auf dem Konto sind. Ich verrate Ihnen noch zwei einfache Tricks, mit denen Sie ihr Konto rasch wachsen lassen können: Hegen Sie in Ihrem Herzen nur Liebe, und in ihren Gedanken nur Freude. In dem Bewusstsein, so ein Konto zu besitzen, verliert die Zukunft ihre Ungewissheit und der Tod seine Angst.“ Der junge Mann hatte staunend zugehört und bedankte sich nun mit einem strahlenden Leuchten in seinen Augen. Freudig drückte er den Arm des Alten und meinte: „Vielen Dank, soeben habe ich ein Erinnerungs-Konto bei meiner Bank eröffnet, und dieses Gespräch ist die erste Einlage.“ Mit diesen Worten öffnete er die Tür, um dem neuen Bewohner sein Zimmer zu zeigen. Mit einem Schmunzeln sagte dieser: „Mir gefällt es sehr gut.“

14/07/2022
22/12/2021

Zwei Jungen auf dem Eis
An einem sonnig-kalten Wintertag liefen zwei Jungen auf dem gefrorenen Dorfteich Schlittschuh. Sie waren ausgelassen und fröhlich wie die Tage zuvor.
Doch plötzlich brach das Eis und einer der beiden Jungen fiel ins eiskalte Wasser.
Der andere war geistesgegenwärtig, nahm einen Stein, den er in Reichweite entdeckte und schlug auf das Eis ein, bis das Loch groß genug war, um seinen Freund herauszuziehen.
Kurz danach traf die von Passanten gerufene Feuerwehr ein und barg den Jungen. Sie fragten sich, wie es möglich war, mit dem kleinen Stein das dicke Eis zu zertrümmern.
Ein alter Herr am Ufer wusste die Lösung:
Es war niemand da, der dem Jungen hätte sagen können,
dass er das nicht schaffen könne.
Ich wünschen dir und deinen Lieben friedliche und gesegnete Weihnachtstage und die Entschlossenheit des kleinen Jungen, ohne Zweifel ins Handeln zu kommen für die Dinge, die dir wichtig sind!
Lichtvolle Weihnachtsgrüsse, Guido

12/07/2021

Die Maskenpflicht während dem praktischen Fahrunterricht wurde aufgehoben. Es gilt jetzt eine Maskenempfehlung...

Bundesrat verabschiedet neue Verkehrsregeln und SignalisationsvorschriftenBern, 20.05.2020 - Der Bundesrat hat an seiner...
22/05/2020

Bundesrat verabschiedet neue Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften

Bern, 20.05.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 die revidierten Verkehrsregeln- und Signalisationsverordnungen verabschiedet. Diese Änderungen betreffen verschiedene Bereiche. Auf den Autobahnen gilt bei Stau künftig zum Beispiel die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, und bei Spurabbauten das Reissverschlussprinzip. Im Langsamverkehr wird Kindern bis 12 Jahre künftig erlaubt, auf dem Trottoir zu fahren, wenn es keinen Radweg oder Radstreifen gibt. Der Bundesrat hat die Änderungen per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.

Die Verordnungsanpassungen dienen dem Verkehrsfluss und der Verkehrssicherheit. Der Bundesrat erfüllt damit zudem parlamentarische Vorstösse.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Massnahmen im rollenden Verkehr

Wenn auf einer Autobahn eine Spur abgebaut werden muss, gilt neu das Reissverschlussprinzip. Die Automobilisten müssen die Fahrzeuge auf der abgebauten Spur einschwenken lassen. Damit soll verhindert werden, dass bei Spurabbauten zu früh auf die verbleibende Spur gewechselt wird, wie es heute oft geschieht. So kann der Verkehr besser fliessen. Das Nichtbeachten des Reissverschlussprinzips wird mit einer Ordnungsbusse geahndet.

Zudem gilt künftig die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden: Bei einem Stau müssen die Automobilisten zwischen der linken und der rechten Spur – bei dreispurigen Strassen zwischen der linken und den beiden rechten Spuren – genügend Platz für Rettungsfahrzeuge freilassen, ohne den Pannenstreifen zu belegen. Das Nichtbeachten der Rettungsgasse wird mit einer Ordnungsbusse geahndet.

Während das Rechtsvorbeifahren an Fahrzeugen auf Autobahnen bisher nur im parallelen Kolonnenverkehr erlaubt war, wird dies künftig auch zulässig sein, wenn sich nur auf dem linken oder bei dreispurigen Autobahnen mittleren Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat. Damit kann der Verkehr länger auf beiden Spuren fliessen. Rechtsüberholen (Ausschwenken auf den rechten Fahrstreifen und dann unmittelbares Wiedereinschwenken) bleibt verboten. Es wird mit einer Ordnungsbusse geahndet.

Massnahmen zugunsten des Langsamverkehrs

Radfahrern und Mofafahrern wird neu gestattet, an Ampeln bei Rot rechts abzubiegen, sofern dies entsprechend signalisiert ist. Eine weitere Änderung betrifft die Nutzung des Trottoirs für Kinder mit Velos. Heute dürfen dies nur Kindergärtner tun. Künftig sollen Kinder bis 12 Jahre mit dem Velo das Trottoir benützen dürfen – allerdings nur, wenn kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist. Dem Bundesrat ist bewusst, dass dies Fussgänger auf den Trottoirs stören kann. Die neue Regelung hilft aber, Unfälle von Kindern mit Autos zu verhindern und dient somit der Verkehrssicherheit.

Eine weitere Änderung ermöglicht es künftig, vor Lichtsignalen einen Bereich für Radfahrer zu markieren, auch wenn kein Radstreifen vorhanden ist. Zudem wird eine Umleitungswegweisung für den Langsamverkehr eingeführt.

Massnahmen für den ruhenden Verkehr

Für den ruhenden Verkehr wird neu das Symbol «Ladestation» geschaffen. Damit können Abstellflächen bezeichnet werden, die über eine Ladestation für Elektrofahrzeuge verfügen. Parkfelder mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge können neu grün eingefärbt werden. Dies entspricht einem Anliegen des Parlaments (Motion der Grünliberalen Fraktion «Grüne Zonen für Elektrofahrzeuge», 17.4040) und soll es erleichtern, Ladestationen zu finden.

Markierte Parkierungsflächen können neu mit einem Velopiktogramm für Velos reserviert werden, ohne dass wie bisher eine zusätzliche Signalisation erforderlich ist.

Der Geltungsbereich des Signals «Parkieren gegen Gebühr» wird auf alle Fahrzeuge ausgedehnt. Somit können gebührenpflichtige Parkfelder auch für Motorräder, Mofas und schnelle E-Bikes eingeführt werden.

Inkrafttreten

Die Verordnungsänderungen treten per 1. Januar 2021 in Kraft. Sie werden zum Teil in VSS-Normen konkretisiert.

Weitere Änderungen per 1. Januar 2021

Der Bundesrat hat in der Nationalstrassenverordnung das Verbot aufgehoben, an Autobahnraststätten Alkohol auszuschenken und zu verkaufen. Damit erfüllt er eine Motion der nationalrätlichen Verkehrskommission (17.3267).

Zudem werden für gewisse schwere Motorwagen (über 3500 Kilogramm Gesamtgewicht) Erleichterungen eingeführt: Blutspendedienste werden vom Sonntags- und Nachtfahrverbot sowie Veteranenfahrzeuge vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von leichten Motorfahrzeugen mit Anhängern bis 3,5 Tonnen wird von 80 km/h auf 100 km/h erhöht, sofern Anhänger und Zugfahrzeug für diese Geschwindigkeit zugelassen sind.

Durch eine Anpassung der Verordnung des UVEK über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen wird eine weitere Möglichkeit geschaffen, in Tempo-30-Zonen ausnahmsweise vom Grundsatz des Rechtsvortritts abzuweichen. Es wird künftig möglich sein, in diesen Zonen vortrittsberechtigte Fahrradstrassen einzurichten. Auf ein spezielles Signal «Fahrradstrasse» wird zwar verzichtet, aber die Fahrradstrasse kann mittels Markierung eines grossen Velopiktogramms gekennzeichnet werden.

Die Weisungen des UVEK über besondere Markierungen auf der Fahrbahn werden dahingehend ergänzt, dass bei Fussgängerstreifen eine Markierung auf die Strassenbahn hinweisen kann. Ein gemeinsam mit betroffenen Städten durchgeführter Versuch hat gezeigt, dass diese Massnahme einen positiven Effekt auf die Verkehrssicherheit hat. In den genannten Weisungen wird auch die Möglichkeit vorgesehen, dass geeignete Fussgängerquerungsstellen mit «Füessli» gekennzeichnet werden können. Diese Markierung wird auf dem Trottoir angebracht und soll beispielsweise in Tempo-30-Zonen eingesetzt werden, da dort Fussgängerstreifen nur in Ausnahmefällen markiert werden dürfen.

Link:

Aktuelle Informationen aus der Verwaltung. Alle Medienmitteilungen der Bundesverwaltung, der Departemente und Ämter.

16/05/2020

Fahrunterricht, Theorie- und praktische Führerprüfungen sind wieder erlaubt...

Eine Zusammenfassung von Informationen für InhaberInnen eines Lernfahrausweises und andere Interessierte:Seit dem 16. Mä...
27/03/2020

Eine Zusammenfassung von Informationen für InhaberInnen eines Lernfahrausweises und andere Interessierte:
Seit dem 16. März ist die Durchführung von Fahrunterricht verboten. Es dürfen auch keine Verkehrskunde- und Nothilfekurse mehr durchgeführt werden.

ACHTUNG: Viele Fahrschüler und Begleitpersonen sind sich dessen nicht bewusst, dass BEGLEITUNGEN VON LERNFAHRTEN DURCH PRIVATPERSONEN EBENFALLS VERBOTEN SIND, AUSSER BEIDE PERSONEN LEBEN ZUSAMMEN IM GLEICHEN HAUSHALT!

Von den Strassenverkehrsämtern werden bis auf unbestimmte Zeit keine theoretischen und praktischen Führerprüfungen durchgeführt. Alle bestehenden Termine für Prüfungen sind abgesagt, gleiches gilt für Kontrollfahrten.

Obligatorische Kurse (WAB) für InhaberInnen eines Führerausweises auf Probe sind ebenfalls verboten.
Sobald Lockerungen oder eine Aufhebung der angeordneten Massnahmen angekündigt sind werde ich meine Kundinnen und Kunden persönlich informieren, damit wir neue Termine für praktischen Fahrunterricht bzw. für Führerprüfungen vereinbaren können. Ausserdem werde ich hier über Neuerungen orientieren.

Falls das Ablaufdatum deines Lernfahrausweises ein Problem ist oder wenn dein Führerausweis auf Probe abläuft und du keine Gelegenheit hast, die obligatorischen WAB-Kurse zu besuchen. Man ist dabei, grosszügige Lösungen für solche Fälle zu suchen.

Falls Du darauf wartest, um mit praktischem Fahrunterricht zu beginnen oder um dich für die theoretische Prüfung anzumelden, kannst Du dich gerne jetzt schon bei mir melden, ich werde dich dann ebenfalls frühzeitig informieren, sobald wieder normale Abläufe angekündigt werden.

Jetzt wünsche ich euch allen, dass ihr die Zeit nutzen könnt, um euch zu regenerieren, um euch um Projekte zu kümmern, welche warten mussten und um frische Energie zu tanken! UND BLEIBT GESUND!

Guido Brändle, Fahrschule drivercoach.ch

Die Basis für diese Informationen: Art.5 Abs.1 der COVID-19-Verordnung 2

Als Massnahme gegen die Verbreitung des Virus bleibt der praktische Fahrunterricht bis und mit zum 19. April eingestellt...
18/03/2020

Als Massnahme gegen die Verbreitung des Virus bleibt der praktische Fahrunterricht bis und mit zum 19. April eingestellt. Bis dahin werden auch keine obligatorischen Verkehrskundeunterricht-Kurse mehr durchgeführt. Ich wünsche euch allen einen schönen Frühlung und GUTE GESUNDHEIT!

Adresse

Sunnetalstrasse 19
Fällanden
8117

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